Sachsen-Anhalts amtierender Regierungschef Schulze will angesichts der unklaren Machtverhältnisse den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz nicht annehmen. Ein Ex-Verfassungsrichter sieht zumindest »rechtlich kein Problem«.
10.09.2026, 07.51 Uhr
Amtierender Ministerpräsident Sven Schulze
Der turnusgemäße Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) kann nach Einschätzung von Juristen durchaus verändert werden. Der Vorschlag von Sachsen-Anhalts Noch-Ministerpräsident Sven Schulze (CDU), auf den Vorsitz des Bundeslandes ab 1. Oktober zu verzichten, »ist rechtlich kein Problem«, sagte der Juraprofessor und ehemalige Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber der Nachrichtenagentur dpa.
Die MPK ist »kein formelles Verfassungsorgan, sie ist im Grundgesetz nicht vorgesehen«, so Huber. Es gehe in dem Gremium vielmehr »um die praktische Koordination der Länder in den Bereichen, in denen sie zuständig sind und wo sie gemeinsame Interessen gegenüber dem Bund haben«.Solange die Konferenz keine rechtlich relevanten Entscheidungen treffe, seien viele Gestaltungen vorstellbar. Selbst bei den Runden der MPK mit Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu den Coronamaßnahmen seien die eigentlichen Entscheidungen ja letztlich von der Regierung oder dem Parlament getroffen worden, sagte Huber. »Es gibt natürlich ein föderales Gleichbehandlungsgebot, das das Bundesverfassungsgericht aus dem Bundesstaatsprinzip abgeleitet hat. Das gilt aber nur dort, wo es um Entscheidungen, Vorteile und Ähnliches geht.« Aber: »Das betrifft nicht die Frage, wer in welcher Konferenz den Vorsitz hat.«










