Vor elf Jahren reist der Ex-Mann von Irina Vencu mit dem gemeinsamen Sohn nach Jordanien. Und bringt ihn nicht mehr zurück. Nun sagt er: «Ich hatte Angst»Das Bezirksgericht in Zürich muss entscheiden, ob der jordanische Geschäftsmann ein Kindesentführer ist. Die Mutter will den Kampf um ihren Sohn weiterführen.10.09.2026, 05.00 Uhr7 LeseminutenIrina Vencu, deren Sohn vor elf Jahren gegen ihren Willen nach Jordanien gebracht worden ist.Dominic Nahr / NZZIrina Vencu sitzt ganz am Rand des Saals des Bezirksgerichts Zürich. Es ist der maximal mögliche Abstand zur Anklagebank. Dort sitzt der Mann, der ihr Leben für immer verändert hat. Es ist ihr Ex-Mann. Der Vater ihres Sohnes Josif Hector.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Seit elf Jahren kämpft Vencu darum, Josif Hector zurückzubekommen. Im Sommer 2015 hat ihn ihr Ex-Mann aus der Schweiz nach Jordanien entführt. Es ist ein Kampf, den die 46-Jährige schon verloren geglaubt hatte.Aber im vergangenen Sommer änderte sich alles. Am 1. Juni 2025 wurde der jordanische Geschäftsmann am Frankfurter Flughafen festgenommen. Gegen ihn lag ein internationaler Haftbefehl vor, ausgestellt im Auftrag der Schweizer Justiz. Nach seiner Verhaftung in Deutschland wurde er nach Zürich ausgeliefert.Am Mittwoch sitzt der 44-Jährige vor Gericht. Er bestreitet nicht, dass er den gemeinsamen Sohn in seine Heimat mitnahm. Aber er sagt: «Ich hatte Angst, dass er nicht mehr Teil meines Lebens sein könnte. Ich wollte ihn bloss schützen.»Irina Vencu verfolgt seine Erklärung – fassungslos.Newsletter «NZZ Justiz»Das wöchentliche Update zu Kriminalität und Strafwesen – jeden Montag direkt in Ihrem Postfach.Jetzt kostenlos abonnierenEin verhängnisvoller GerichtsentscheidIrina Vencu und ihr Ex-Mann lernen sich 2002 in der jordanischen Hauptstadt Amman kennen. Sie ist Architektin aus Rumänien, er stammt aus einer wohlhabenden jordanischen Familie und arbeitet als IT-Entwickler. 2009 heiratet das Paar in Rumänien, einige Monate später noch einmal in seiner Heimat. Für eine Stelle zieht er in die Schweiz, sie kommt ein Jahr später nach. 2012 kommt der Sohn Josif Hector zur Welt. Die Familie lebt in Zürich.Aber die Ehe entwickelt sich nicht gut. Sie sagt, er habe sich verändert und sei immer konservativer geworden. Später wird sie gegenüber den Behörden von verbaler und körperlicher Gewalt sprechen. Er dagegen sagt, er habe unter Depressionen gelitten. Zudem verdächtigt er seine Frau, einen Liebhaber zu haben.An dem Tag, der ihr Leben verändert, wohnt das Paar nicht mehr unter einem Dach. Es läuft ein Eheschutzverfahren, und Irina Vencu hat das alleinige Sorgerecht beantragt. Sie sorgt sich, ihr Mann könnte sich mit dem Kind nach Jordanien absetzen. Doch das stösst bei den Behörden auf kein Gehör. Das Bezirksgericht Zürich sieht keine Gefahr für eine Entführung, wie es in einem Entscheid von Mitte Juni 2015 festhält.Es wird sich als verhängnisvolle Fehleinschätzung erweisen.Ein Zoobesuch als VorwandAn einem Samstagmorgen im August 2015 passiert schliesslich das, was Irina Vencu befürchtet hat. Der kleine Josif Hector ist da knapp drei Jahre alt. Zwei Wochen zuvor reiste er mit seinem Vater nach Jordanien. An dem Sommermorgen wollen die beiden in den Zürcher Zoo. Abgemacht ist, dass Vater und Sohn am Abend zurück sind. So hält es die Anklage der Staatsanwaltschaft fest.Als ihr Ex-Mann vor der Tür steht, um den Buben abzuholen, wirkt alles normal. Er sei gut gelaunt gewesen und habe gelächelt, wird sie sich später erinnern. Als Vencu am Nachmittag nachfragt, wie es laufe, antwortet ihr Ex-Mann ausweichend. Irgendwann kommen gar keine Nachrichten mehr. Um Mitternacht trifft eine Mitteilung ein. Der Ex-Mann schreibt, der Sohn sei jetzt in Sicherheit.Es ist keine spontane Tat. Der Mann hat sich minuziös vorbereitet. Beim Kreisbüro meldet er sich ab, sein Arbeitgeber und die Kinderkrippe erhalten wenige Tage später sein Kündigungsschreiben.Als er am Flughafen die Passkontrolle passiert, zeigt er dem Polizisten die Erlaubnis, mit dem Buben ausreisen zu dürfen. Unterschrieben ist das Dokument von der Mutter. Bloss stammt es von der Jordanien-Reise, die der Ex-Mann wenige Wochen zuvor mit dem Sohn unternommen hat. Auch den Pass des Jungen verwahrt er seit dieser Reise bei sich.Bei der Kontrolle bemerkt dies niemand, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage schildert. Um Mitternacht landen Vater und Sohn in Amman. Es ist eine Reise ohne Rückkehr: Der inzwischen 13-jährige Teenager lebt noch heute in der jordanischen Hauptstadt.Bange Stunden in AmmanFür Irina Vencu beginnt ein jahrelanger Kampf. Diesen muss sie von der Schweiz aus führen, weil Jordanien für sie ein zu heikler Ort ist, um hinzureisen. Ihr Ex-Mann hat sich nach muslimischem Recht scheiden lassen. Erst 2018, drei Jahre nach der Entführung, fliegt sie nach Amman. Dort will sie eine Vereinbarung in der rumänischen Botschaft unterzeichnen.Die Basis dafür ist ein Urteil des Zürcher Bezirksgerichts von 2015. Wenige Monate nach dem Entführungsfall überträgt ihr das Gericht doch noch das alleinige Sorgerecht und regelt den Unterhalt. Im Gegenzug hätte ihr Mann seinen Sohn in der Schweiz besuchen können, ohne eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu riskieren.Elf Jahre sind seit der Kindsentführung vergangen. Der Bub ist mittlerweile 13-jährig und lebt in Amman.Dominic Nahr / NZZWährend des kurzen Aufenthaltes kommt es zum langersehnten Treffen mit dem Sohn. Aber die Freude ist getrübt. Die Mutter merkt, dass «etwas mit ihm nicht stimmt». Die kurze Begegnung wird überwacht. Denn der Clan ihres Ex-Mannes befürchtet, sie wolle Josif Hector in die Schweiz zurückholen.Nach der Reise bewahrheiten sich die Befürchtungen der Mutter: Sie erfährt, dass bei Josif Hector eine Autismus-Spektrum-Störung diagnostiziert worden ist.Ihren Sohn besuchen darf sie all die Jahre danach nicht mehr.Ein Vater, der sich im Recht glaubtNach seiner Festnahme und Überstellung in die Schweiz im Juli 2025 sitzt der Ex-Mann in Zürich in Untersuchungshaft. Er gibt zwar zu, seinen Sohn nach Jordanien mitgenommen zu haben. Er gibt jedoch auch an, seine Entscheidung erst kurz vor der Tat gefällt zu haben.Ausführlich antwortet der Geschäftsmann, für den bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, auf die Fragen des Richters. Und er macht deutlich, dass er die Verantwortung für die heimliche Reise nicht bei sich selbst sehe. Er habe vielmehr befürchtet, Irina Vencu werde den Knaben nach Rumänien bringen, um dort mit ihm zu leben.Vor Gericht betont der Vater: Fehler zu machen während eines Familienkonflikts, sei nicht das Gleiche, wie etwas Kriminelles zu tun. «Ich habe die Reise nicht als Entführung empfunden.»Er behauptet auch, es sei nicht geplant gewesen, dass Josif Hector nie mehr zu seiner Mutter reisen könne. Das hänge mit den Gerichtsentscheiden in der Schweiz zusammen. «Wegen der Klagen war es für mich nicht möglich, in die Schweiz zu kommen.» Er habe den Kontakt zwischen Mutter und Sohn zudem nicht verhindern wollen.Doch Reue oder eine Entschuldigung gibt es von ihm nicht.Vielmehr sagt er: «Mein Sohn hat keinen Schaden davongetragen. Er ist ein gesunder, sportlicher und intelligenter Teenager.» Die Probleme, die er habe, hätten nichts mit der damaligen Situation zu tun. «Ich bin ein sehr fürsorglicher Vater. Wenn es ihm nicht gutgegangen wäre, hätten wir sofort etwas unternommen.»Staatsanwalt spricht von schlimmem Trauma für das KindFür den Staatsanwalt ist es hingegen ein klarer Fall, wie er vor dem Bezirksgericht darlegt. Der 44-jährige Geschäftsmann habe die Entführung minuziös geplant. Und: Er habe absolut egoistisch gehandelt und erhebliche kriminelle Energie gezeigt. «Das ist das schlimmste Trauma, das einem Kind zustossen kann. Und auch für die Mutter äusserst traumatisierend, denn der plötzliche Totalverlust kommt dem Tod eines Kindes sehr nahe.»Das Verhältnis zwischen Mutter und Sohn sei durch die Entführung für immer verändert worden. «Wer einem knapp 3-jährigen Kind die Mutter wegnimmt, gefährdet das Kindswohl.»Der Staatsanwalt fordert eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren – wegen Freiheitsberaubung und Entführung, Entziehens eines Minderjährigen sowie Nötigung und unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung. Dies, weil der Geschäftsmann sich Vorsorgeguthaben aus der gemeinsamen Lebensversicherung in der Höhe von knapp 50 000 Franken auszahlen liess – ohne die Zustimmung von Irina Vencu. Zudem verlangt der Staatsanwalt einen Landesverweis von 10 Jahren.Verteidigerin fordert FreispruchDie Verteidigerin des Jordaniers betont, dieser sei bereits vor der Ausreise zusammen mit der Mutter die Hauptbezugsperson des Kinds gewesen. Erst später und mit dem Scheidungsurteil sei das Sorgerecht allein auf die Mutter übergegangen.Weil es sich beim Vater um die engste Bezugsperson handle, entfällt aus ihrer Sicht der Straftatbestand der Entführung. Die Verteidigerin fordert einen Freispruch, lediglich wegen der Entziehung eines Minderjährigen sei der Mann schuldig zu sprechen.Zentral ist laut der Verteidigerin noch etwas anderes: der Wille des gemeinsamen Sohnes. Dem Teenager sei vorgeschlagen worden, in die Schweiz zurückzukehren. Er wünsche dies aber nicht, dies sei durch ein Schreiben belegt. Ein Dokument, das allerdings von Irina Vencus Anwalt in Zweifel gezogen wird. Das Schreiben sei mutmasslich nicht vom Kind selber aufgesetzt und lediglich von diesem abgeschrieben worden.Besuch von seinem Sohn hat der Beschuldigte während seiner Zeit in Untersuchungshaft nie erhalten. Vielleicht auch aus Angst, dass dieser dann nicht mehr zurück nach Jordanien kann. Die Verteidigerin hat eine andere Erklärung: Die Familienmitglieder hätten wegen möglicher strafrechtlicher Risiken mit dem Buben nicht in die Schweiz einreisen können.Die Mutter hofft weiterSeit elf Jahren ist Irina Vencu von ihrem Sohn getrennt. Er ist inzwischen 13-jährig und lebt noch immer in Jordanien. Vor Gericht ist zu hören, dass er mit einer Stiefmutter und seiner Halbschwester in Amman in einer grossen Wohnung lebt und eine internationale Schule besucht.Irina Vencu hat seit acht Jahren keinen Kontakt mehr zu ihrem Sohn. Sie weiss nicht, wie es ihm geht und ob sie ihn wiedersehen wird. Und obwohl ihr Ex-Mann seit über einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt, gibt es keine Fortschritte.Im Gegenteil: Ihr Ex-Mann verlangt vor einem Familiengericht die geteilte elterliche Sorge. Beim Prozess am Bezirksgericht sagt er, sein Sohn habe ein stabiles Leben in Jordanien. Es sei damals nicht fair gewesen, dass man Irina Vencu das alleinige Sorgerecht zugesprochen habe.Die Mutter macht sich Sorgen um die Zukunft ihres Kindes. Sie sagt: «Mein Sohn muss wissen, wer er ist und woher er kommt. Er soll sich seine eigene Meinung bilden und selbst entscheiden können.»Sie baue darauf, dass der Samen, den sie in den ersten Lebensjahren in ihrem Sohn gepflanzt habe, irgendwann aufgehe.Das Gericht hat am Mittwoch noch kein Urteil gefällt. Dieses soll noch im September folgen.Passend zum Artikel
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