Das Buchungsportal Booking darf das Flugbuchungsportal E-Traveli nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht übernehmen. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg bestätigten eine entsprechende Entscheidung der EU-Kommission von 2023.Bereits damals hatte die Kommission die Übernahme untersagt. Sie befürchtete, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb erheblich behindern könnte. Booking ist das dominierende Buchungsportal im Europäischen Wirtschaftsraum. Gleichzeitig gilt E-Traveli als eines der wichtigsten Flugportale in Europa. Eine Übernahme könnte die marktbeherrschende Stellung Bookings weiter verfestigen, so die Einschätzung der Kommission.Viele Kunden, die zunächst einen Flug über die Plattform buchen, könnten sich danach auf Booking.com auch noch nach einem Hotel umschauen. Dadurch könnte sich die ohnehin starke Verhandlungsposition von Booking gegenüber Hotels weiter verbessern. Dies könnte etwa dazu führen, dass Hoteliers, die ihre Zimmer über die Plattform anbieten, für Buchungen höhere Provisionen an Booking zahlen müssten. Das könnte sich letztlich auch in höheren Hotelpreisen niederschlagen – zum Nachteil der Verbraucher.Bereits jetzt finden Kunden auf Booking.com auch Flüge – in kleinerem Umfang stammen diese auch von E-Traveli. Das Unternehmen hatte argumentiert, dass ein Zusammenschluss zu mehr Effizienz führen würde. Die EU-Kommission war aber überzeugt, dass dies die negativen Auswirkungen nicht ausgleichen könne. Das Gericht bestätigte diese Einschätzung. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden.Booking prüft derzeit tatsächlich eine mögliche Berufung vor dem höchsten europäischen Gericht. Zu der aktuellen Entscheidung teilte das Unternehmen mit: „Wir sind mit dem Ergebnis nicht einverstanden und bleiben bei unserer festen Überzeugung, dass die Bewertung der Kommission sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht falsch war.“
Booking darf Flugportal E-Traveli nicht übernehmen
Das EU-Gericht bestätigt, dass Booking das Flugportal E-Traveli nicht übernehmen darf. Die Entscheidung soll den Wettbewerb im europäischen Markt schützen. Booking plant Berufung.






