In Berlin fehlt es an vielem: an Geld etwa, an Sauberkeit. Oder an einfachen Verwaltungsprozessen. Jetzt werden in den Behörden auch noch die Briefumschläge knapp. Genauer: die gelben Umschläge, mit denen amtliche Zustellungen verschickt werden.Die Berliner Staatsanwaltschaft konnte wochenlang keine Ladungen zum Strafantritt verschicken, wie Mitarbeiter der Behörde der Berliner Zeitung berichten. Verurteilte, die ihre Haftstrafe antreten müssten, bleiben deshalb vorerst auf freiem Fuß – und Haftplätze ungenutzt.
Amtlich zugestellt wird im Behörden- und Gerichtsverkehr so einiges: Klageschriften zum Beispiel, Ladungen zu Gerichtsterminen, Urteile oder Mahnbescheide. Bei der Staatsanwaltschaft kommen Zustellungen im Rahmen der Vermögensabschöpfung hinzu, etwa Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse. Und eben die Mitteilung an einen verurteilten Delinquenten, wann er sich an welcher Gefängnispforte zu melden hat.
Behörden hatten 16 Monate Zeit
Die Umschläge für solche Briefe sind gelb. Der Zusteller, der einen solchen Brief überbringt, muss eine zweiseitige Zustellungsurkunde ausfüllen. Diese kommt anschließend in die Vollstreckungsakte.Alan Bauer, Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, teilt auf Anfrage mit, dass es in der für die Vollstreckung zuständigen Hauptabteilung der Staatsanwaltschaft Berlin „zu einem kurzzeitigen Lieferengpass“ bei den gelben Umschlägen gekommen sei.Das Bundesjustizministerium erließ am 31. März 2025 die „Zweite Verordnung zur Änderung der Zustellungsvordruckverordnung“ – kurz ZustVV. Zustellungsurkunde und innerer Umschlag enthalten seither im Feld „Bei der Zustellung zu beachtende Vermerke“ ein zusätzliches Ankreuzfeld. Am 4. April 2025 wurde die Verordnung im Gesetzblatt verkündet. In Kraft trat sie am 1. August 2025 mit einer Übergangsregelung, wonach die alten Vordrucke noch bis einschließlich 31. Juli dieses Jahres aufgebraucht werden durften. Seit dem 1. August sind sie unzulässig. Die Behörden hatten also 16 Monate Zeit, neue Formulare zu ordern.






