PfadnavigationHomePolitikDeutschlandNRW-LandtagCDU, SPD, Grüne und FDP wollen Verfassung ändern, um AfD-Alterspräsidenten zu verhindernStand: 07:01 UhrLesedauer: 2 MinutenDer Alterspräsident des Landtags von Nordrhein-Westfalen soll künftig nicht mehr der älteste Abgeordnete sein, sondern der dienstälteste. Dafür soll die Landesverfassung geändert werden.Im Landtag von NRW ändert eine breite Koalition aus CDU, SPD, Grünen und FDP die Vorschriften für den Alterspräsidenten und die Ausschussvorsitze. Beide Änderungen könnten zur Folge haben, dass die AfD diese Posten künftig nicht besetzen kann.GoogleKlicken Sie hier, um sich Artikel von WELT in der Google-Suche bevorzugt anzeigen zu lassen.Jetzt aktivierenDer Alterspräsident des Landtags von Nordrhein-Westfalen soll künftig nicht mehr der älteste Abgeordnete sein, sondern der dienstälteste. Dafür soll die Landesverfassung geändert werden, wie die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP gemeinsam mitteilten. Offiziell geht es dabei um die „parlamentarische Erfahrung“, de facto wird es so für lange Zeit keinen Alterspräsidenten der AfD geben.Hintergrund: Wenn sich ein neuer Landtag konstituiert, wird die Sitzung zunächst vom Alterspräsidenten geleitet, bis der neue Landtagspräsident gewählt ist. Als in Thüringen 2024 der neue Landtag startete, begann – als ältester Abgeordneter – der damals 73-jährige AfD-Politiker Jürgen Treutler die Sitzung. Sie versank im Chaos.Ohne die AfD namentlich zu erwähnen, schreiben CDU, SPD, Grüne und FDP in ihrer Pressemitteilung, dass man die Alterspräsidentschaft umstellen wolle, „damit die konstituierende Sitzung eines neuen Landtags geordnet verläuft und nicht zum Schauplatz politischer Inszenierungen wird.“Lesen Sie auchDie AfD als junge Partei wird über viele Jahre keinen Abgeordneten haben, der länger im Landtag sitzt als Vertreter von CDU oder SPD. Dadurch wird der Alterspräsident automatisch von einer anderen Fraktion gestellt.Änderung der Geschäftsordnung könnte AfD-Ausschussvorsitze verhindernCDU, SPD, Grüne und FDP wollen zudem die Geschäftsordnung des Landtags ändern. So sollen die Ausschussvorsitzenden künftig gewählt werden. Bisher können die jeweiligen Fraktionen – so auch die AfD – den ihnen zugeteilten Ausschussvorsitz selbst bestimmen. Aktuell leitet zum Beispiel der AfD-Abgeordnete Hartmut Beucker den Wissenschaftsausschuss des Landtags.Lesen Sie auchIm Bundestag – wo die Ausschussspitzen bereits gewählt werden – gibt es keinen einzigen AfD-Vorsitzenden, weil die Kandidaten nie eine Mehrheit bekamen. So könnte es ab dem kommenden Jahr auch im NRW-Landtag sein.„Mit diesem Gesetzentwurf wird die Landesverfassung weniger demokratisch“, sagte AfD-Fraktionschef Martin Vincentz der dpa. „Minderheitenrechte werden beschnitten, Machtstrukturen zementiert, und das ausgerechnet von den Parteien, denen immer weniger Wähler vertrauen.“Lesen Sie auchAuch in anderen Landesparlamenten versuchen CDU, SPD, Grüne und teilweise weitere Parteien mit Änderungen der Landesverfassung oder der Geschäftsordnung, AfD-Vertreter von Posten fernzuhalten. In Rheinland-Pfalz erhöhten CDU, SPD und Grüne noch mit der alten Mehrheit das Quorum, ab dem ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden kann. Damit ist die AfD-Fraktion in Mainz auf Mitstreiter angewiesen, um einen solchen Ausschuss einzurichten.dpa/sebe
NRW-Landtag: CDU, SPD, Grüne und FDP wollen Verfassung ändern, um AfD-Alterspräsidenten zu verhindern - WELT
Im Landtag von NRW ändert eine breite Koalition aus CDU, SPD, Grünen und FDP die Vorschriften für den Alterspräsidenten und die Ausschussvorsitze. Beide Änderungen könnten zur Folge haben, dass die AfD diese Posten künftig nicht besetzen kann.






