Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen
Aktualisiert am 8. September 2026, 18:23 Uhr
Abgeordnete bei der einer Plenarsitzung des Landtags. (Archivbild)
© Henning Kaiser/dpa
Der Alterspräsident des Landtags soll künftig nicht mehr der älteste Abgeordnete sein, sondern der dienstälteste. Dafür soll die Landesverfassung geändert werden, wie die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP gemeinsam mitteilten. Offiziell geht es dabei um die «parlamentarische Erfahrung», de facto wird es so für lange Zeit keinen Alterspräsidenten der AfD geben.






