„Ikea“ als Name und „montagefertige“ politische Vorschläge: So präsentierte eine extrem rechte belgische Partei ihren Plan für eine Einwanderungsreform. Die gleichnamige schwedische Möbelhauskette ging rechtlich dagegen vor. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt nun in ihrem Sinne.
Die Richterinnen und Richter in Luxemburg sehen eine mögliche Beeinträchtigung der Marken und Interessen vom Möbelhaus Ikea – und keine überwiegenden Interessen der politischen Organisation. Diese hatte mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung argumentiert.Politische Vorschläge als AufbauanleitungDie radikal rechte Partei Vlaams Belang hatte IKEA als Abkürzung für ihr einwanderungskritisches Programm „Immigratie Kan Echt Anders“ (Einwanderung geht tatsächlich auch anders) verwendet. Die Partei aus dem flämischen Landesteil Belgiens nutzte in einer Präsentation im November 2022 Stilelemente des Möbelherstellers. Das Programm enthielt nach Angaben des EuGH 15 politische Vorschläge, die als „montagefertig“ beschrieben wurden. In den Abbildungen dazu seien die Marken von Ikea gezeigt worden sowie Figuren, die denjenigen in den Aufbauanleitungen für Ikea-Produkte ähnelten.
Ikea wollte diese Nutzung ihrer Markenzeichen nicht hinnehmen und wehrte sich vor einem belgischen Gericht. Die Organisation Vrijheidsfonds, die die Kampagne für die flämische Partei durchgeführt hatte, gab an, die damalige schwedische Koalitionsvereinbarung könne als Inspiration für eine Reform der Asyl- und Migrationspolitik in Belgien dienen.Die Partei habe deshalb ein „schwedisches Paket“ mit Migrationsmaßnahmen vorgestellt und dabei – nach Darstellung der Organisation – unterhaltsam und parodierend auf die Marke Ikea Bezug genommen. Der Plan sei wie ein Ikea-Bausatz vorgestellt worden, damit die belgische Regierung die Sache sofort angehen könne, argumentierte die Organisation vor Gericht. Die Ikea-Marken seien genutzt worden, um der eigenen Botschaft Nachdruck zu verleihen und sie zu verbreiten.










