Markenstreit um Twitter : Der blaue Vogel lebt07.09.2026, 14:04Lesezeit: 2 Min.Ein Gericht in Delaware stärkt Musks Plattform X im Markenstreit um Twitter. Doch das Start-up Bluebird darf weiter sein Logo nutzen und vom „tweet“ sprechen.Der 2006 von Jack Dorsey mitgegründete Kurznachrichtendienst Twitter war lange Zeit die Lieblingsplattform vieler Politiker, Vorstandschefs, Journalisten und auch Aktivisten. Seit einigen Monaten gibt es einen Hype um ein mögliches Wiederaufleben. So wurde erst Ende August die Internetseite twitter.now freigeschaltet, auf der sich Interessierte für einen baldigen Zugang zum sozialen Netzwerk registrieren können. Alternativ können sie das Unternehmen mit dem Namen Operation Bluebird finanziell mit Spenden ab 40 Dollar aufwärts unterstützen. Hinter dem Start-up aus dem US-Bundesstaat Virginia stehen mehrere auf Markenrecht spezialisierte Anwälte, die teilweise einst für Twitter gearbeitet haben.Bluebird liegt schon länger mit Elon Musk, dem Eigentümer der Plattform X, über Kreuz. Grund sind Differenzen zu den Markenrechten des früheren Netzwerks Twitter, das Musk im Jahr 2022 mit weiteren Investoren für 44 Milliarden Dollar gekauft und später in X umbenannt hat. Bluebird möchte sich bei den Nutzern sozialer Netzwerke etablieren und dafür neben dem alten Namen Twitter auch das Verb „to tweet“ sowie einen gefiederten Vogel als Logo nutzen. Letzteres ähnelt dem früheren Twitter-Symbol stark.„Kauft den Marktplatz und setzt den Vogel vor die Tür“Auf der Internetseite fordert Bluebird seine Unterstützer „zum Kampf“ auf – gegen wen, wird auch ohne Namensnennung deutlich: „Der reichste Mann der Welt kaufte den Marktplatz, benannte ihn um, und beim Herausgehen setzte er den Vogel vor die Tür.“In der vergangenen Woche hat ein Richter im US-Bundesstaat Delaware nun eine Entscheidung in einem Verfügungsverfahren des Markenstreits verkündet. Dabei geht es um die Absicherung der Rechtspositionen beider Streitparteien. Im Anschluss folgt der eigentliche Markenprozess. Zuerst berichtete Heise hierzulande über die Entscheidung. Nach aktueller Einschätzung des Gerichts wird die Plattform X die Markenrechte an Twitter auch in einem späteren Hauptverfahren behalten. Richter Colm Connolly erließ eine Verfügung, die Musks Unternehmen schützt, da Bluebird schon jetzt bestimmte Markenrechte verletzt und verwässert hat, wodurch X möglicherweise ein Schaden entstehen wird.Dennoch konnte Bluebird zwei wichtige Erfolge erzielen. Das Start-up darf weiterhin mit seinem Logo arbeiten und das Verb „to tweet“ für das Absetzen von Nachrichten nutzen. Der Nachweis, dass X mit der Umfirmierung die „ernsthafte Nutzung“ dieser Marken eingestellt habe, werde im Hauptverfahren wohl gelingen, betonte Richter Connolly. Seiner Auffassung nach wurde auch hinreichend dargelegt, dass X nicht die Absicht hat, die frühere Nutzung wieder aufleben zu lassen. Der Rechtsstreit in Delaware trägt das Aktenzeichen 1:25-cv-01510-CFC.