Behörden bewilligen massenhaft Ausnahmen: In der Schweiz werden trotz Verbot Zehntausende Gewehre wie die Tatwaffe von Aarau gekauftWer ein halbautomatisches Gewehr erwerben will, kommt trotz Verschärfungen relativ leicht an eines heran. Denn die Kantone stellen Ausnahmebewilligungen in überraschend grosser Zahl aus – für Waffen wie jene Kalaschnikow, mit der ein Mann auf den Aarauer Rave schoss.05.09.2026, 21.45 Uhr4 LeseminutenHalbautomatische Waffen mit grossem Magazin gelten offiziell als verboten.Bally Scanlon / Stone RF / GettyAls der Täter von Aarau sich aufmachte, Raverinnen und Raver zu töten, griff er zu einer langen, schwarzen Waffe. Über 40 Schuss gab er aus seiner AKS-74 ab, einer Variante der russischen Kalaschnikow. Mit klappbarer Schulterstütze für den einfachen Transport. Äusserlich ist das Gewehr kaum von einer Waffe aus dem Ukraine-Krieg zu unterscheiden.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Es handelt sich um ein halbautomatisches Gewehr mit grossem Magazin, das seit einer Gesetzesänderung 2019 als verbotene Waffe gilt. Der Täter kaufte seines legal im Jahr 2005, lange vor dem neuen Gesetz. Heute würde der Kauf deutlich strengeren Voraussetzungen unterliegen, betonten Behörden nach der Bluttat mit einer Toten und sechs Verletzten. Nur ist fraglich, ob das wirklich stimmt. Denn gekauft werden dürfen die Waffen immer noch, seit 2019 zwar nur mit einer sogenannten Ausnahmebewilligung. Doch wie viel wert ist dieses Wort in der Praxis? Und ab wann wird eine Ausnahme zur Regel?Recherchen der «NZZ am Sonntag» zeigen, dass seit dem Verbot Zehntausende solcher verbotener Waffen legal gekauft worden sind. Niemand weiss genau, wie viele es in der ganzen Schweiz sind, weil kein nationales Waffenregister existiert. Doch die kantonalen Polizeien stellen in grosser Zahl Ausnahmebewilligungen für solche Waffen aus, wie sich herausstellt.386 Gesuche bewilligt – nur zwei abgelehntBeispiel Thurgau. Der Kanton hat seit der Gesetzesänderung vor sieben Jahren 5314 Ausnahmebewilligungen erteilt, wie die Polizei auf Anfrage sagt. Ähnlich im Kanton Basel-Landschaft, der seither 1865 solcher Bewilligungen ausgestellt hat. Auch ein städtischer Kanton wie Genf hat 1265 Ausnahmen für halbautomatische Waffen mit grossem Magazin bewilligt. Mit den Ausnahmebewilligungen können teilweise mehrere solcher Waffen gekauft werden. In Zürich gingen im selben Zeitraum fast 20 000 Waffen gegen Vorlage einer Ausnahmebewilligung für verbotene Waffen über den Ladentisch. Diese Zahl enthält aber zum Teil auch andere Waffentypen und in anderen Kantonen ausgestellte Ausnahmebewilligungen, die bei Zürcher Händlern für den Kauf vorgelegt wurden.In den meisten Kantonen ist das Bild ähnlich. Hochgerechnet ergeben sich in jedem Fall mindestens Zehntausende verbotene Waffen, die in der Schweiz legal in den letzten sieben Jahren gekauft wurden. Eine genauere Zahl ist nicht zu eruieren, weil diverse Kantone angeben, keine statistischen Auswertungen liefern zu können. Sie scheinen schlicht nicht zu wissen, wie viele Ausnahmen sie bewilligen. National werden diese nicht erfasst. Hinzu kommen nach dem Militärdienst behaltene Armee-Sturmgewehre, für die bis heute keine Ausnahmebewilligung nötig ist.Wie wenig das Wort «Ausnahme» die Realität trifft, zeigt sich stellvertretend am Kanton Neuenburg, der weitergehende Zahlen bereitgestellt hat. Dort kommt auf jeden vierten ausgestellten Waffenerwerbsschein auch eine Ausnahmebewilligung für verbotene Waffen. Und der Kanton Wallis genehmigte dieses Jahr bereits 386 Ausnahmen – nur zwei Anträge wurden abgelehnt.Eine Ausnahmebewilligung erhält, wer nachweisen kann, dass er Sportschütze oder Sammler ist. Doch die Voraussetzungen gerade für Schützen sind locker. Als Nachweis reichen fünf und zehn Jahre nach der Bewilligung das Vorweisen einer Vereinsmitgliedschaft oder fünfmaliges Schiessen in fünf Jahren.«Niemand wird entwaffnet»Die Menge an Ausnahmen ist keine Laune der Behörden, sondern eine direkte Folge des Gesetzes. Mit der Änderung des Waffengesetzes 2019 wurde das Schweizer Recht so sanft wie möglich an eine neue Waffenrichtlinie der EU angepasst, damit die Schweiz im Schengen-Sicherheitsabkommen bleiben konnte. Als Kreise aus dem Schiesssport dennoch das Referendum ergriffen, war das wichtigste Argument des Bundesrats im Abstimmungskampf, dass sich kaum etwas ändern würde. Und das traf zu, wie sich an den vielen Ausnahmebewilligungen zeigt.Immer wieder tätigte die damalige Justizministerin Karin Keller-Sutter dabei auch eine Aussage, die sich nach der Bluttat von Aarau weniger beruhigend anhört, als sie gemeint war. Keller-Sutter sagte vor den Medien damals immer wieder: «Niemand wird entwaffnet.» Davon profitierte auch der Amokläufer von Aarau, der seine Waffe behalten konnte. Ein Mann, den man tatsächlich hätte entwaffnen sollen.Er hatte die Waffe unter altem Recht legal ohne Ausnahmebewilligung gekauft. Joel Haefeli, Jurist und Herausgeber der Waffenrechts-Publikation «Armalex.ch» sagt: «Wer nach altem Recht eine Waffe rechtmässig erworben hat, ist bis heute zu deren Besitz berechtigt.» Eine faktische «Wiederbewilligungspflicht» für neu verbotene Waffen sei in der Vernehmlassung von der SP gefordert worden, aber nicht zustande gekommen. Haefeli sagt: «Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes waren Besitzer neu verbotener Waffen jedoch angehalten, diese innert drei Jahren zu registrieren, falls die Waffen noch nicht erfasst waren.»Der Kauf des Aarauer Täters war von den Behörden seines Wohnkantons Jura bewilligt worden. Sie war also wohl immer registriert. Und er musste trotz dem neuen Gesetz nichts tun, um die Waffe zu behalten. Für den Kauf im Fachhandel im Jahr 2005 brauchte er einen Waffenerwerbsschein. Dafür mussten gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, etwa durfte er keine relevanten Vorstrafen haben und keinen Anlass für eine Fremd- oder Selbstgefährdung geben, wie Haefeli sagt.Dass er die Waffe schliesslich doch tödlich einsetzte, ist statistisch höchst ungewöhnlich. Nora Markwalder, Professorin für Strafrecht an der Universität St. Gallen, hat sämtliche Tötungsdelikte in der Schweiz zwischen 2015 und 2022 untersucht. Sie sagt: «Mit Langwaffen wie Gewehren wurde nur äusserst selten getötet.» Doch diese haben das Potenzial zu deutlich schwerwiegenderen Delikten als andere Waffen wie Pistolen oder Messer – das hat Aarau aufs Neue gezeigt.Markwalder sagt, in der Schweiz würden zwar nur wenige Menschen getötet. Doch der Anteil an Tötungen, die mit Schusswaffen begangen würden, sei «deutlich höher als in Nachbarländern». Zudem würden diese viel öfter nicht nur im kriminellen Milieu eingesetzt, sondern oft etwa in Partnerdelikten. Das habe wahrscheinlich damit zu tun, wie viele Waffen in den Haushalten vorhanden sind. «Wir wissen aus der Forschung, dass verfügbare Schusswaffen Konflikte gewalttätiger und tödlicher machen», sagt Markwalder.Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»Passend zum Artikel
Verbotene Gewehre in der Schweiz: Kantone bewilligen tausende Ausnahmen
Wer ein halbautomatisches Gewehr erwerben will, kommt trotz Verschärfungen relativ leicht an eines heran. Denn die Kantone stellen Ausnahmebewilligungen in überraschend grosser Zahl aus – für Waffen wie jene Kalaschnikow, mit der ein Mann auf den Aarauer Rave schoss.









