Der Täter von Aarau nutzte eine Kalaschnikow, die er heute wohl nicht mehr erwerben dürfte: Muss das Waffenrecht trotzdem angepasst werden?Den Waffenerwerbsschein erhielt der heute 43-Jährige vor mehr als zwanzig Jahren – und das unter anderem für ein Gewehr, das heute so gut wie verboten ist. Das wirft Fragen auf und führt zu Forderungen in der Politik. Justizminister Jans denkt schon über Gesetzesänderungen nach.04.09.2026, 08.17 Uhr4 LeseminutenEin Gewehr, zwei Revolver: Die Ermittler der Kantonspolizei Aargau zeigen an einer Pressekonferenz, wie der Täter bewaffnet war.Michael Buholzer / KeystoneAK-74 ist die Abkürzung für das Gewehr der sowjetischen Armee. Heute nutzen russische Streitkräfte die sogenannte Kalaschnikow weiterhin. Und nun steht sie im Zusammenhang mit einer dunklen Episode in der Schweiz.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Bis zum vergangenen Wochenende galt ein 43-jähriger Jurassier aus dem Dörfchen Montsevelier als zurückgezogen und unauffällig. Aber in der Nacht zum Sonntag hatte er genau dieses berüchtigte Sturmgewehr in seinem Lieferwagen, zwei weitere Pistolen dazu. So bewaffnet fuhr er zur Aarauer Pferderennbahn, stieg mit der Kalaschnikow und einem der beiden Revolver aus und schoss auf die letzten Gäste einer Rave-Party. Er tötete eine junge Frau, verletzte sechs Personen – und stellt die Schweiz vor vielen Fragen.Nur noch für Sammler und MuseenEinige davon drehen sich um die Waffen. Wer darf welche besitzen? Und wieso gilt hierzulande eine Erlaubnis auf Jahrzehnte hinaus?Der mutmassliche Täter aus Aarau hatte im Jahr 2005 als 23-Jähriger die drei Waffen legal gekauft. Sie waren seither ordnungsgemäss auf ihn eingetragen. Allerdings hatte sich in der Zwischenzeit etwas grundlegend geändert.Mit fast 64 Prozent hatte sich die Schweizer Stimmbevölkerung im Frühling 2019 für ein schärferes Waffengesetz ausgesprochen. Noch im gleichen Jahr trat es in Kraft. Seither sind solche halbautomatischen Gewehre wie das AK-74 so gut wie verboten. Die kantonalen Waffenbüros erteilen Ausnahmebewilligungen nur an Sportschützen, Sammler oder Museen. Der Täter von Aarau hätte diese Kalaschnikow mit grossem Magazin mit mehr als zehn Schuss heute kaum mehr erwerben dürfen. Die Variante mit kleinem Magazin ist weiterhin mit einem Waffenerwerbsschein erhältlich.Trotz der Gesetzesänderung blieb die heute verbotene Waffe aber im Besitz des mutmasslichen Täters von Aarau. Wer sich nach altem Recht eine derartige Waffe zugetan hat, muss nicht nachweisen, dass er ein Sammler oder Sportschütze ist. Das stösst auf Unverständnis, besonders aus dem linken Lager. Anna-Béatrice Schmaltz (Grüne) sagt: «Jetzt ist der Moment, um über diese Gesetzeslücke zu reden.» Schmaltz ist Nationalrätin der Grünen und Mitglied der Sicherheitspolitischen Kommission. «Man müsste in Betracht ziehen, solche Waffen nun einzuziehen. Es kann nicht sein, dass Waffen, die heute verboten wären, weiterhin im Umlauf sind.»Doch das Problem ist: Die Schweiz verfügt über kein zentrales Waffenregister. Die Waffenerwerbsscheine sind kantonal geregelt. Das führe dazu, dass Informationen und ein Überblick fehlten, sagt Schmaltz. «Als einziges Land in Europa hat die Schweiz kein zentrales Register. Bei Waffen können wir uns das nicht leisten.»Die Bürgerlichen sind in dieser Frage naturgemäss zurückhaltender. So sah der SVP-Ständerat Werner Salzmann in einem Statement bei SRF keinen Handlungsbedarf. «Im Fall Aarau hätte das Umfeld des mutmasslichen Täters dessen psychische Probleme erkennen und der Polizei melden müssen, dass er Waffen besitzt», sagte Salzmann.Auch abgesehen von legalen oder illegalen Gewehren: Wer in der Schweiz eine Waffe erwerben konnte, behält diese in der Regel. Die Behörden werden nur aktiv, wenn der Besitzer oder die Besitzerin Straftaten begeht, bedrohlich wird, psychisch erkrankt, gewalttätig wird. Dann sind die Kantone verpflichtet, Waffen zu beschlagnahmen. Im Fall von Aarau war der Täter mehr als zwanzig Jahre lang nach dem Kauf seiner Waffen offenbar unauffällig geblieben.Aber über Jahrzehnte geschieht in einem Menschenleben vieles. Schönes und Schwieriges. Deshalb gibt es Nationen, die Waffenlizenzen periodisch überprüfen. Auch in unseren Nachbarländern. In Deutschland und Österreich müssen Waffenbesitzer alle fünf Jahre ihre Eignung beweisen. In Japan sind Tests alle drei Jahre fällig. Schmaltz sagt: «Wer Waffen besitzt, ist nicht generell gefährlich. Es gibt viele Gründe wie die Jagd oder den Sport, um eine zu besitzen. Trotzdem müssen wir hinschauen.» Gerade in einer Zeit, in der psychische Erkrankungen, Stress und Druck zunähmen, sagt Schmaltz.Familiäre Tötungsdelikte übervertretenDie Schweiz habe im internationalen Vergleich eine tiefe Rate an Tötungsdelikten. Das sagt die St. Galler Strafrechtsprofessorin Nora Markwalder. Aber: «Wenn wir sämtliche Tötungsdelikte anschauen, sehen wir, dass der relative Anteil an Schusswaffeneinsätzen bei uns im internationalen Vergleich hoch ist.»In Ländern wie Schweden oder den Niederlanden sei der Grossteil der Schusswaffentoten auf Fälle aus dem kriminellen Milieu zurückzuführen. In der Schweiz nicht. Da seien die familiären Tötungsdelikte im internationalen Vergleich häufiger vertreten. Die Erhältlichkeit von Waffen spiele dabei eine Rolle, sagt Markwalder.Der Bundesrat hat dies im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt erkannt. Gerade im vergangenen Frühling hat Justizminister Beat Jans Massnahmen angekündigt. Bei potenziell gefährlichen Personen sollen Waffen schneller entzogen werden können. Besteht eine Gefährdungsmeldung, müssen Behörden automatisch prüfen, ob die Betroffenen Waffen besitzen.Auch der Amoklauf in Aarau hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zum Handeln veranlasst. Wie der Kommunikationschef Oliver Washington am Freitag schreibt, prüfe das EJPD, ob es aufgrund dieser Tat weiteren Anpassungsbedarf bei der Revision des Waffengesetzes gebe. Ein Entwurf werde bereits ausgearbeitet, anschliessend folge das ordentliche Verfahren mit Vernehmlassung.Hier bekommen Sie Hilfe:Wenn Sie selbst Suizidgedanken haben oder jemanden kennen, der Unterstützung benötigt, wenden Sie sich bitte an die Berater der Dargebotenen Hand. Sie können diese vertraulich und rund um die Uhr telefonisch unter der Nummer 143 erreichen. Spezielle Hilfe für Kinder und Jugendliche gibt es unter der Nummer 147.Passend zum Artikel