Im Strafprozess um einen Zusammenstoß in Offenbach mit drei Toten hat die Staatsanwaltschaft am Freitag einen Schuldspruch wegen Mordes und eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Mit seiner Geschwindigkeit von rund 145 Kilometern pro Stunde habe der 32 Jahre alte Angeklagte den Tod anderer in Kauf genommen, weil er sein Auto nicht unter Kontrolle gehabt habe, hieß es im Plädoyer vor dem Landgericht Darmstadt. Dagegen beantragte die Verteidigung eine Strafe von lediglich zwei Jahren auf Bewährung. Nach ihrer Ansicht hat ein anderer Autofahrer eine erhebliche Mitschuld an dem Zusammenstoß. Der Angeklagte habe sich allerdings wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und eines illegalen Autorennens strafbar gemacht. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts will ihr Urteil am Mittwoch verkünden.Der Unfall hatte sich in der Mittagszeit am ersten Adventssonntag des vergangenen Jahres auf der Mühlheimer Straße ereignet. Auf der Strecke mit zwei Spuren in jede Richtung hatte der Angeklagte stark beschleunigt, wie die Beweisaufnahme ergab. Das ist unter anderem durch die im Steuergerät des Autos gespeicherten Fahrdaten belegt, wie ein Gutachter an einem früheren Prozesstag ausführte.Allerdings ließ sich die genaue Geschwindigkeit in der Hauptverhandlung nicht feststellen. Denn in den Fahrdaten wird die Geschwindigkeit gespeichert, die der Tachometer dem Fahrer anzeigt. Diese soll im verhandelten Fall in der Spitze bei 145 Kilometern in der Stunde gelegen haben. Der Tachometer zeigt nach den Worten des Gutachters aber einen höheren Wert an – als Vorsichtsmaßnahme, damit nicht eine zu langsame Geschwindigkeit angezeigt wird. Um wie viel das Auto langsamer fuhr als angezeigt, ließ sich im Prozess nicht feststellen.Überwachungsvideo zeigt ZusammenstoßDas Auto des Angeklagten, ein Wagen der Kompaktklasse mit 150 Pferdestärken, prallte mit einem entgegenkommenden, in etwa gleich großen Auto zusammen. Ein Überwachungsvideo zeigte, wie bei beiden Fahrzeugen durch die Wucht des Aufpralls die Hinterräder von der Straße abhoben. Der entgegenkommende Wagen wurde zurückgeschleudert und drehte sich, bevor er gegen ein parkendes Auto stieß. Darin saßen zwei Frauen und ein neun Jahre altes Mädchen. Eine Erwachsene starb an der Unfallstelle, die anderen beiden Unfallopfer später im Krankenhaus.Im Plädoyer der Staatsanwaltschaft wurde auch die vom Regen nasse Straße genannt, welche die Fahrt noch gefährlicher gemacht habe. Bei diesen Bedingungen sei das Auto mit seiner hohen Geschwindigkeit zu einem „Projektil“ und zu einer „nicht mehr zu bändigenden Gefahr“ geworden. Es sei ein reines „Glücksspiel“ gewesen. Es hätte auch ein spielendes Kind überfahren werden können. Für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger sei die Gefahr „aus heiterem Himmel“ gekommen, deshalb handele es sich um eine heimtückische Tat mit gemeingefährlichen Mitteln.Der Angeklagte habe die Gefahr erkennen müssen, er habe sich mit dem Risiko eines tödlichen Unfalls abgefunden. Damit sei er ein Mörder, auch wenn er es nicht, wie ein Attentäter, gezielt darauf angelegt habe, Menschen zu töten. Juristen bezeichnen diese Annahme als „bedingten Vorsatz“.Dagegen hob der Verteidiger hervor, eine erhebliche Mitschuld an dem Zusammenstoß trage ein anderer Autofahrer, der aus einer Grundstückseinfahrt nach links auf die Straße habe einbiegen wollen. Diesem Wagen sei der Angeklagte ausgewichen und habe dabei auf die Gegenspur gelenkt. Im „letzten Wort“ vor dem Urteil bat der Angeklagte die Angehörigen der Getöteten um Verzeihung.