Die Kamera hat die entscheidenden Sekundenbruchteile festgehalten. Das Video zeigt, wie die beiden Autos aufeinander zu fahren, wie sie frontal zusammenprallen, wie einer der Wagen von der Wucht des Zusammenstoßes zurückgeschleudert wird, so heftig, dass er sich dreht. Der Ausschnitt wird im Gerichtssaal in Darmstadt mehrfach gezeigt, weil die Richter der Schwurgerichtskammer über den Zusammenstoß urteilen müssen.Dass sie über diesen Beweis verfügen, dass der Moment auf Video aufgenommen wurde, ist Zufall. Denn gefilmt hat nicht eine Kamera, die der Verkehrsüberwachung dient, sondern die Videoüberwachung eines Parkplatzes auf einem Betriebsgrundstück. Nur nebenbei am Bildrand ist genau die Stelle der Mühlheimer Straße in Offenbach zu sehen, an der sich im November des vergangenen Jahres der Unfall ereignet hat.Staatsanwalt: Fahrer wollte so schnell wie möglich fahrenDurch den Zusammenstoß sind drei Menschen ums Leben gekommen, die in dem Auto saßen, das beim Aufprall zurückgeschleudert worden ist, zwei Frauen und ein neun Jahres altes Mädchen. Die beiden Frauen hatten das Nachbarskind auf dem Weg zum Kirchenchor im Auto mitgenommen, wie es in der am Dienstagnachmittag verlesenen Anklage heißt. Demnach starb die 66 Jahre alte Fahrerin an der Unfallstelle, obwohl eine Stunde lang versucht wurde, sie zu reanimieren. Die 88 Jahre alte Beifahrerin und das Kind starben der Staatsanwaltschaft zufolge in den folgenden beiden Tagen im Krankenhaus an ihren schweren Verletzungen.Wegen der Todesfälle muss sich der Fahrer des anderen Unfallwagens vor dem Landgericht Darmstadt verantworten. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft ist der 32 Jahre alte Serbe Edin D. an dem Sonntagnachmittag mit einer Geschwindigkeit von 145 Kilometern pro Stunde über die zweispurige Straße im Stadtgebiet gerast. Sein VW Golf war ein normaler Mittelklassewagen mit 150 Pferdestärken, ohne besondere sportliche Ausstattung, wie es in der Anklage heißt. Der Fahrer habe beschlossen, zu beschleunigen und so schnell wie möglich zu fahren.Besonders gefährlich sei das deshalb gewesen, weil am Straßenrand Autos geparkt hätten, so dass aus Einfahrten oder Nebenstraßen kommender Verkehr schlecht zu sehen gewesen sei. Außerdem sei die Straße vom Regen nass gewesen. Bei diesen Bedingungen habe der Bremsweg des Autos mehr als 170 Meter betragen, der Angeklagte habe seinen Wagen nicht mehr kontrollieren können, trägt der Staatsanwalt vor.Der Fahrer habe den Tod von Menschen „billigend in Kauf genommen“, heißt es in der Anklage. Diese Annahme, von Juristen als „bedingter Vorsatz“ bezeichnet, bildet die Grundlage dafür, dem Angeklagten Mord vorzuwerfen. Diesen habe er heimtückisch begangen, weil die anderen Verkehrsteilnehmer nicht mit einer so großen Gefahr hätten rechnen können. In der Anklage wird noch ein zweites Mordmerkmal angeführt, nämlich die Begehung der Tat mit gemeingefährlichen Mitteln, weil viele andere Fahrer und Fußgänger ebenfalls gefährdet worden seien.Der Angeklagte will nichts sagenZum Zusammenstoß kam es den Ermittlungen zufolge, als ein Auto aus einer Grundstückeinfahrt auf die Mühlheimer Straße einbiegen wollte. Der Angeklagte sei diesem Auto ausgewichen und dabei auf die Gegenfahrbahn gefahren, wo die Kollision passiert sei. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, er habe „die Mühlheimer Straße zu seiner privaten Autobahn, zu seiner Rennstrecke gemacht“, sein Auto sei zu „einem nicht mehr aufhaltbaren Projektil geworden“. Der Angeklagte erlitt indes nur eine Prellung an der Schulter und andere leichte Verletzungen, so dass er der Anklage zufolge das Krankenhaus noch am gleichen Tag verlassen habe verlassen können.Warum der junge Mann auf der Straße, an der Wohnhäuser und Betriebsgebäude stehen, derart beschleunigt hatte, bleibt am ersten Verhandlungstag rätselhaft. Der Angeklagte, der mit Vollbart und kurz geschorenen Haaren im Gerichtssaal sitzt, will sich nicht äußern, er macht von seinem Recht zu schweigen Gebrauch.Schließlich sagen am Dienstagnachmittag andere Autofahrer, die das Geschehen aus unterschiedlichen Perspektiven erlebt haben, als Zeugen aus. Diese Personen haben angehalten und Erste Hilfe geleistet, sie schildern im Gerichtssaal, wie sie zwischen herumliegenden Autoteilen und ausgelaufenem Benzin die verletzten Frauen aus dem Auto gezogen haben, dass das Kind „aua-aua“ gerufen habe.Ein junges Paar, eine 20 Jahre alte Frau und ein 23 Jahre alter Mann, kümmerten sich nach ihren Worten um den Fahrer des Golfs. Der Angeklagte sei bei Bewusstsein gewesen, aber „nicht bei Sinnen“, geschockt und durcheinander. Erst habe er mehrfach nach seinem Mobiltelefon gefragt, schließlich habe er sich erkundigt, wie es dem kleinen Mädchen aus dem anderen Auto gehe. Der Prozess wird fortgesetzt.
Mordprozess nach Frontalzusammenstoß in Offenbach
Die Staatsanwaltschaft wirft einem 32 Jahre alten Mann vor, er sei mit 145 Kilometern pro Stunde durchs Stadtgebiet gerast und für den Tod von drei Menschen verantwortlich. Eine Kamera hat den Unfall in Offenbach aufgenommen.










