Herr Riesner, bei einer Forsa-Umfrage gab etwa die Hälfte der Befragten an, sich durch die automatische Trinkgeldabfrage bei der Kartenzahlung unter Druck gesetzt zu fühlen. Wie bewerten Sie solche Systeme?Die Leute zahlen mittlerweile mehr digital, und jeder kann selbst entscheiden, wofür und wie viel Trinkgeld man geben möchte. Aber was mit diesen Auswahlkriterien geschaffen wurde, empfinde ich als Nötigung des Gastes. Ganz abgesehen davon, dass man dadurch mittlerweile auch in Einkaufsläden und Bäckereien dazu aufgefordert wird, Trinkgeld zu geben, obwohl das eigentlich nicht üblich ist.Oder in Selbstbedienungsrestaurants.Auch da muss man kein Trinkgeld geben. In dem Preis, den der Gast bezahlt, muss die Serviceleistung eigentlich mit drin sein. Wenn das dann sowieso auf den Gast abgewälzt wird, kann man nicht erwarten, dass Trinkgeld gegeben wird.Was sollte stattdessen das Kriterium dafür sein, wie viel Trinkgeld man gibt?Trinkgeld ist erst mal eine besondere Anerkennung für das Personal, wenn der Gast sich wohlfühlt und einen guten Service bekommen hat. Zehn Prozent sind eine gute Faustformel, nach der man sich richten kann.Der Deutsche Hotellerie- und Gastronomieverband gibt an, dass bei größeren Beträgen das Trinkgeld oft prozentual geringer ausfalle.Bei größeren Rechnungen ist es in der Tat so, dass man von der Zehn-Prozent-Regelung abweichen kann, aber auch dafür gibt es keine festen Vorgaben.In den Vereinigten Staaten sind sogar 20 Prozent Trinkgeld üblich, weil der Lohn für die Beschäftigten existenzsichernd ist. Lässt sich auch in Deutschland ein solcher Trend beobachten?Das ist genau das, was wir kritisieren und was nicht die Grundlage für die Vergütung in Deutschland sein sollte. Bei dem Preis, den der Gast bezahlt, muss die Vergütung der Servicekräfte inkludiert sein. Früher stand in den Speisekarten: „Im Preis ist das Bediengeld enthalten.“ Heutzutage sieht man immer häufiger Karten, wo drinsteht, dass das Trinkgeld nicht inbegriffen sei. Das scheint aus Amerika rübergeschwappt zu sein, um die Beschäftigten mit dem Mindestlohn oder noch weniger abzuspeisen. Das ist nicht korrekt und ein Missbrauch dessen, was man in Deutschland bisher als Trinkgeld verstanden hat.Bei Kartenzahlung spielt auch die Angst mit rein, dass das Trinkgeld nicht zu 100 Prozent bei den Beschäftigten ankommt und vom Betrieb etwas abgezogen wird. Was ist dran an dieser Annahme?Trinkgeld ist steuerfrei, solange es direkt an den Arbeitnehmer geht und der Arbeitgeber sich nicht daran bedient. Transaktionskosten bei Kartenzahlungen sollten eigentlich auch nicht vom Trinkgeld abgezogen werden. Wir empfehlen dennoch, Trinkgeld nach Möglichkeit in bar zu geben. Ob das, was digital eingenommen wird, auch wirklich in voller Höhe an die Beschäftigten ausgezahlt wird, dafür gibt es keine transparenten Regelungen. In den meisten Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes gibt es keine Betriebsräte und somit auch keine Kontrollinstanzen.Ist es in Ordnung, weniger Trinkgeld zu geben, wenn man mit dem Essen nicht zufrieden war?Auf jeden Fall. Wenn der Service nicht gut war oder ich das Gefühl habe, das Essen war nur Tiefkühlware, dann gebe ich kein Trinkgeld. Wenn das Bedienpersonal sich um den Gast kümmert, freundlich ist und das Essen geschmeckt hat, dann ist das Trinkgeld als Mehrwert zu sehen, um eine besondere Serviceleistung zu honorieren. Aber es darf keine Selbstverständlichkeit sein, wenn zum Beispiel der Service nicht gut war.Wie sieht es bei anderen Dienstleistungen aus? Wird heutzutage noch erwartet, zum Beispiel beim Friseur, im Taxi oder im Hotel Trinkgeld zu geben?Das sind alles Branchen, wo man durchaus Trinkgeld geben kann, wenn man mit der Leistung zufrieden ist. Auch bei Lieferdiensten ist das ein Thema, wo häufig nicht mal der Mindestlohn gezahlt wird. In der Branche sind die Beschäftigten tatsächlich auf Trinkgeld angewiesen wegen der prekären Arbeitsbedingungen.Sebastian Riesner ist Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrungs-Genuss-Gaststätten (NGG) in der Region Berlin-Brandenburg, die sich für die Belange der Beschäftigten im Gastgewerbe und der Lebensmittelindustrie einsetzt.
Wo man Trinkgeld geben sollte – und wo es nicht nötig ist
Im Selbstbedienungsrestaurant, im Einzelhandel oder in der Bäckerei: Überall begegnet einem die Trinkgeldfunktion per Kartenzahlung. Ein Experte verrät, wo man Trinkgeld geben sollte – und wo es nicht nötig ist.







