Der andere BlickDie Privilegien der Beamten sind nicht mehr zeitgemäss – Deutschland muss umdenkenDer Beamtenstatus kostet den deutschen Staat Milliarden – und wurde vom Verfassungsgericht noch einmal betoniert. Ein aktueller Fall zeigt die Schieflage. Höchste Zeit, die Verbeamtung auf das zu beschränken, wofür sie geschaffen wurde.31.08.2026, 18.13 Uhr3 LeseminutenMüssen Lehrer Beamte sein? Das darf bezweifelt werden.KEYSTONESie lesen einen Auszug aus dem Newsletter «Der andere Blick am Abend», heute von Sebastian Lange, Redaktor der NZZ Deutschland. Abonnieren Sie den Newsletter kostenlos. Nicht in Deutschland wohnhaft? Hier profitierenOptimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Der deutsche Staat lässt sich sein Beamtentum einiges kosten. Rund zwei Millionen Beamte, Richter und Soldaten beschäftigt die Republik. Sie zahlen keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, ihre Krankheitskosten trägt zu einem Grossteil der Dienstherr, und entlassen werden können sie praktisch nicht. Am Ende erhalten sie eine Pension, die sich am letzten Gehalt bemisst.Doch erscheint das historische Tauschgeschäft des Beamtentums – Treue zum Staat und Streikverzicht gegen eine moderate, aber lebenslange Versorgung – inzwischen kaum noch zeitgemäss. Der Staat kann seinen Anteil kaum noch leisten.Wie teuer das Beamtentum nämlich werden kann, zeigt sich derzeit in der deutschen Hauptstadt: 1,2 Milliarden Euro muss das Land Berlin in die Hand nehmen, um Nachzahlungen an seine Beamten zu leisten – mindestens, es könnten auch mehr sein. Diese Schätzung teilte Stefan Evers vorige Woche mit, der Finanzsenator der finanziell klammen deutschen Hauptstadt, der zugleich Spitzenkandidat der Christlichdemokraten bei der nahenden Abgeordnetenhauswahl ist. Pro Jahr gibt Berlin ohnehin schon 13 Milliarden Euro fürs Personal aus.Dass derartige Summen durch die Finanzierung von Beamten gebunden werden, ist auf Dauer nicht mehr tragbar.Privilegien in Beton gegossenAllein die Nachzahlung entspricht etwa 2,6 Prozent des Berliner Haushalts, und wer der Phantasie freien Lauf lässt, kann sich ausmalen, was man davon alles finanzieren könnte: 630 moderne U-Bahn-Waggons zum Beispiel oder 24 Schulneubauten.Das Bundesverfassungsgericht forderte im vorigen Jahr eine kräftige Erhöhung der Beamtenbezüge; diese seien über Jahre hinweg zu gering gewesen. Das ergebe sich aus der besonderen Fürsorgepflicht des Staats für seine Beamten, die das Grundgesetz vorsehe: Sie sollen ein Leben frei von «existenziellen finanziellen Sorgen» führen können. Offenbar war das zuvor nicht allen Staatsdienern möglich.Nicht nur Berlin muss laut höchstrichterlichem Urteil nachzahlen, eine ganze Reihe von Ländern und der Bund sind betroffen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt etwa rechnet mit einer zusätzlichen Belastung in Höhe von 3,5 Milliarden Euro pro Jahr für den Bundeshaushalt.Da die Privilegien der Beamten höchstrichterlich nun noch einmal in Beton gegossen wurden, verengt sich der finanzpolitische Spielraum des Staats zunehmend: Denn nicht nur die Ausgaben für Rente, Gesundheit und Arbeitslose laufen aus dem Ruder, es arbeiten auch immer mehr Deutsche im öffentlichen Dienst.Während zur gleichen Zeit Arbeitnehmer im privaten Sektor unter Rekordabgaben ächzen und Betriebe mit schrumpfenden Margen kämpfen, garantiert der Staat seinen Bediensteten eine Art Vollkaskoversicherung gegen die wirtschaftlichen Risiken des Lebens. In Anbetracht der Linie des Bundesverfassungsgerichts ist auch anzunehmen, dass ihr Sonderstatus noch lange fortlebt, denn Karlsruhe hebt die starke grundgesetzliche Stellung der Beamten hervor.Warum aber müssen Lehrer verbeamtet werden? Natürlich braucht das Bildungswesen hervorragend ausgebildete Lehrer, es sollten die Besten ihres Faches sein. Aber wer sagt, dass man die besten Lehrer nur gewinnt, indem man ihnen die Verbeamtung in Aussicht stellt?Dass sich an der Schieflage bald etwas ändern dürfte, erscheint unwahrscheinlich, wenn man einen Blick in die Parlamente wirft. Im Bundestag wie in den Landtagen sitzen zahlreiche Abgeordnete, die selbst aus dem öffentlichen Dienst stammen. Beamte können sich für ihr Mandat beurlauben lassen, ohne ihre Laufbahn aufzugeben – diesen Komfort kennen weder Handwerker noch Angestellte. Von einem Parlament, das zu einem beachtlichen Teil aus Betroffenen besteht, ist die Beschneidung der eigenen Privilegien schwerlich zu erwarten.Beamte nur noch bei KernaufgabenDabei läge der Weg auf der Hand. Der Beamtenstatus könnte auf die hoheitlichen Kernaufgaben des Staates in Polizei, Justiz und Militär beschränkt werden. Die Erfahrungen aus Österreich etwa zeigen, dass der Bildungssektor nicht zwingend dazugehören muss.Dort wurde schon im Jahr 1997 das Ende einer grosszügigen Verbeamtungspraxis eingeläutet: Auf Bundesebene wird heute ausser in Justiz, Polizei und Militär praktisch niemand mehr verbeamtet.Die Umstellung würde Jahrzehnte dauern, durch eine langfristige Umstellung würden aber die verfassungsrechtlichen Vorgaben beachtet.Steuert der Staat nicht um, wird ihm in nicht allzu ferner Zukunft die Rechnung präsentiert. Kein Unternehmen könnte sich lebenslange Beschäftigungs- und Versorgungsgarantien leisten. Eine Regierung kann es, weil sie die Rechnung nicht selbst begleichen muss, sondern weiterreicht. Genau das macht die Sache zugleich so bequem und auf Dauer so gefährlich.Passend zum Artikel