Die EU-Kommission stuft drei Internetdienste für die Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) ein. Damit werden sie stärker kontrolliert.
Die Unternehmen haben nun bis Ende November Zeit, um die verschärften Auflagen zu erfüllen
Rene Traut/imago
afp/taz | Mit ChatGPT stellt die EU-Kommission erstmals ein KI-Sprachmodell unter verschärfte Beobachtung: Der KI-Chatbot des US-Unternehmens OpenAI wird als „sehr große Suchmaschine“ eingestuft und unterliegt so künftig den „strengsten Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste“ (DSA). ChatGPT werde künftig „strengeren Kontroll- und Rechenschaftspflichten unterliegen, die den Auswirkungen auf unsere Bürger und unsere Gesellschaft angemessen sind“, erklärte EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen.
Der DSA ist eines der zentralen Plattformgesetze der EU. Er sieht für sehr große Onlineplattformen und Suchmaschinen strengere Regeln vor als für kleinere Anbieter. Sie müssen unter anderem regelmäßige Risikoanalysen durchführen, sich externen Überprüfungen unterziehen, Daten für die Forschung bereitstellen und Minderjährige besser schützen. Bei schweren und wiederholten Verstößen drohen ihnen Geldstrafen von bis zu 6 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.










