«Symbol des politischen Islams»: Der Zürcher Kantonsrat verbietet Kopftücher in Klassenzimmern – für Lehrerinnen und SchülerinnenDie SVP setzt sich mit ihrem Anliegen durch. Nun muss der Regierungsrat eine verfassungskonforme Umsetzung erarbeiten.31.08.2026, 15.32 Uhr3 LeseminutenDas Kopftuchverbot soll für Lehrerinnen, aber auch Schülerinnen gelten.Karin Hofer / NZZÜber kein anders Stück Stoff streitet die Schweiz so leidenschaftlich wie über das Kopftuch. Die SVP hat in mehreren Kantonen Vorstösse eingereicht hat, um gegen das – aus ihrer Sicht – «Symbol der Unterdrückung und des politischen Islams» vorzugehen. Besonders an Schulen habe das Kopftuch nichts verloren.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.In Zürich hat die Partei eine Motion im Kantonsrat eingereicht. Am Montag hat das Parlament darüber beraten. Konkret will die SVP «das Tragen von Kleidungsstücken, die den Kopf von Frauen und Mädchen aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen bedecken, an sämtlichen öffentlich-rechtlichen Schulen und Kindergärten grundsätzlich untersagen». Das Verbot soll also für Lehrerinnen, aber auch Schülerinnen gelten. Der Zürcher Regierungsrat hatte sich zuvor positiv zum Anliegen geäussert.Tobias Infortuna, SVP.PDIn der Debatte im Parlament gab sich die SVP auffällig Mühe, nicht den Islam als Religion zu kritisieren, sondern Werte wie Gleichstellung zu betonen. «Frauen und Mädchen sind keine Menschen zweiter Klasse», sagte Tobias Infortuna (SVP, Egg). Das Kopftuch stehe hingegen für «eine frauenfeindliche Auslegung einer religiösen Schrift aus dem Mittelalter». Das passe nicht zum Anspruch einer Schule, die ein Ort der freien Entfaltung sein solle. Mädchen sollen dort ohne Zwang und Diskriminierung lernen und spielen dürfen.Mandy Abou Shoak (SP, Zürich) konterte. Den SVP-Vorstoss nannte sie «respektlos». Es werde stets über Musliminnen gesprochen, nicht mit ihnen. Sie würden lediglich als Opfer oder Täterinnen wahrgenommen. «Ich bin es leid, dass andere ständig erklären, was ein Kopftuch bedeutet und was nicht», sagte sie. Freiheit bedeute, dass Frauen selbst entscheiden könnten, wie sie sich kleiden wollen – und nicht, dass über sie entschieden werde.Mandy Abou Shoak, SP.NZZAbou Shoak sieht mit dem Verbot die gesellschaftliche Teilhabe einer gesamten Bevölkerungsgruppe in Gefahr. In Richtung der SVP sagte sie: «Ihnen macht es nichts aus, wenn eine Frau mit Kopftuch die WCs reinigt oder den Boden putzt. Aber wenn sie Lehrerin ist, sichtbar wird und Autorität ausübt, wird sie für sie zum Problem.»Die FDP sah sich in einem Zwiespalt. Aus liberaler Warte gibt es Gründe für und gegen ein Kopftuchverbot. Alexander Jäger (FDP Zürich) erklärte, weshalb seine Fraktion letztlich den SVP-Vorstoss unterstützte. Die Schule sei ein öffentlicher Ort, an dem grundlegende Werte wie Gleichstellung zu gelten hätten. Insbesondere Lehrerinnen hätten eine Vorbildfunktion.Die Regelung solle ausdrücklich nur an öffentlichen, nicht an privaten Schulen gelten. Dem Regierungsrat traut die FDP zu, eine verfassungskonforme Umsetzung auszuarbeiten. Diese werde man dann erneut kritisch prüfen.Thomas Forrer (Grüne, Erlenbach) warf den Freisinnigen in der Folge vor, immer mehr zu einer «selektiv-liberalen Partei im Schlepptau der SVP» zu werden. Die SVP wiederum führe einen Kulturkampf auf dem Buckel junger Frauen – als «Femonationalismus» bezeichnete der Germanist Forrer diese Entwicklung. Ein anderer Grüner vermutete, dass das V der SVP mittlerweile für «Verbot» stehen müsste.In der Schlussabstimmung obsiegte die SVP schliesslich – wenn auch knapp: mit 87 zu 82 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Neben der SVP stimmten FDP, EDU sowie Teile der GLP und EVP für das Verbot. SP, Grüne, Mitte und AL waren dagegen.Der Zürcher SVP-Präsident Domenik Ledergerber kündigte an, zusätzlich zum Vorstoss im Kantonsrat eine Volksinitiative zu prüfen. Man traue der Regierung und dem Parlament nicht zu, dass sie die Umsetzung ihrer Motion mit der nötigen Ernsthaftigkeit angehen würden. Die Initiative wolle man als allgemeine Anregung formulieren und neben den Schulen allenfalls weitere öffentliche Einrichtungen – zum Beispiel Parlamente – einbeziehen.Die Bildungsdirektorin Silvia Steiner (Mitte) bekräftigte, dass der Regierungsrat nun innert zwei Jahren einen konkreten Antrag für eine Umsetzung der SVP-Motion ausarbeiten werde. Die Zürcher Regierung teile grundsätzlich die Auffassung, dass die freie Entfaltung in den Schulen garantiert sein müsse. Gleichzeitig gelte es aber, die Bundesgesetze und insbesondere die Religionsfreiheit zu beachten.Ähnliche Diskussion im Kanton AargauDie Zürcher Regierung wird nach dem Ja im Parlament mit ähnlichen Fragen auseinandersetzen müssen wie die Kollegen im Nachbarkanton Aargau. Erst vergangene Woche hat das Kantonsparlament dort eine ähnliche Motion der SVP gutgeheissen – gegen den expliziten Willen der Aargauer Regierung. Diese argumentierte mit der Rechtsprechung des Bundesgerichts.Das höchste Gericht des Landes hatte 2015 in einem Leitentscheid geurteilt, dass öffentliche Interessen wie die staatliche Neutralität, die Integrationsfunktion der Schule oder die Gleichstellung von Frau und Mann nicht ausreichten, um ein Kopftuchverbot für Schülerinnen zu rechtfertigen. Auslöser des Rechtsstreits war die Schulgemeinde in St. Margrethen (SG), die einem muslimischen Mädchen das Tragen des Hijab im Unterricht verbieten wollte.Passend zum Artikel