Das Genfer Stimmvolk verbietet gewählten Volksvertreterinnen das KopftuchDie Genferinnen und Genfer fordern von ihren kantonalen und kommunalen Mandatsträgern Neutralität hinsichtlich ihrer Religion. Doch noch ist nichts entschieden, die Justiz wurde eingeschaltet.15.06.2026, 17.51 Uhr3 LeseminutenWer im Grossen Rat von Genf sitzt, soll künftig keine religiösen Symbole wie Kopftuch, Kreuz oder Kippa mehr tragen dürfen.Martial Trezzini / KeystoneDie Genfer Stimmbevölkerung hat sich am Sonntag mit einer knappen Mehrheit von 51,4 Prozent dafür ausgesprochen, den Parlamentariern das Tragen von auffälligen religiösen Symbolen bei Debatten im Grossen Rat und in den Gemeindeparlamenten zu untersagen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die Mitglieder des Staatsrats und der kommunalen Exekutiven unterliegen im Rahmen ihrer Tätigkeit bereits der religiösen Neutralität. Dies gilt auch für Richter und für den Rechnungshof. Festgelegt wurde dieses Verbot im kantonalen Gesetz von 2019 über das Prinzip der Trennung von Religion und Staat.SVP, FDP, die Mitte und das Mouvement Citoyen Genevois (MCG) wollten das Verbot nun im Namen der Säkularität und einer sachlichen Debatte auf die Parlamentarier ausweiten. Der Staatsrat, die Linke und die Partei Libertés et Justice sociale (LJS) sowie mehrere Vereine hatten das Verbot abgelehnt. Ihrer Meinung nach beeinträchtigt es die Grundfreiheiten. Der Staatsrat bedaure, dass die Bevölkerung dieser Änderung zugestimmt habe, die er für verfassungswidrig halte, sagt die Staatsrätin Carole-Anne Kast (SP).«Begrenzte Einschränkung»Die FDP-Grossrätin Céline Zuber-Roy, die sich für das Verbot eingesetzt hatte, relativierte die Auswirkungen des Gesetzes. Es handle sich um eine begrenzte Einschränkung, kaum mehr als zehn Stunden im Monat. Diese schliesse niemanden aus. Zuber-Roy hatte für Aufsehen gesorgt, als sie vor der Abstimmung mit einem Sieb auf dem Kopf an eine Sitzung des Grossen Rats kam. Sie wollte ironisch aufzeigen, dass Debatten beeinträchtigt werden könnten, wenn Parlamentarier sehr auffällige religiöse Kleidung oder Gegenstände tragen.Der SVP-Grossrat Stéphane Florey, der die Änderung der Kantonsverfassung initiiert hatte, zeigte sich gegenüber Westschweizer Medien zufrieden, dass die Bevölkerung das Prinzip der religiösen Neutralität für Parlamentarier bekräftigte, so wie sie es bereits bei der Abstimmung über das Religionsgesetz 2019 getan habe. Doch 2019 hatte die Justiz die Parlamentarier von dem Verbot ausgenommen. Die Verfassungskammer begründete dies damals damit, dass die Parlamentarier nicht den Kanton verträten, sondern die Gesellschaft und ihre Vielfalt. Darauf beriefen sich nun die Gegner des Verbots.Neuer Fall für die JustizDie Verfassungskammer wird sich erneut mit dem Thema befassen. Denn bereits vor der Abstimmung vom Sonntag hatten zwei Grossräte der Grünen Einspruch eingelegt und einen unverhältnismässigen Eingriff in die Religionsfreiheit angeprangert. Einer von ihnen, Julien Nicolet-dit-Félix, erklärte, er könne es nicht nachvollziehen, wenn die Richter nun anders argumentieren würden als 2019, und bedauerte, dass es in der heutigen Zeit offenbar akzeptabel sei, Grundrechte infrage zu stellen.Das Verbot betrifft alle religiösen Symbole wie Kopftuch, Kreuz oder Kippa, ohne sich auf eine bestimmte Religion zu beziehen. Doch die Linke sah darin auch einen islamfeindlichen Angriff. Feministische und antirassistische Gruppen kritisierten eine Schikanierung von Musliminnen. Die Gegner des Verbots wiesen zudem darauf hin, dass im Grossen Rat bisher keine Probleme im Zusammenhang mit religiösen Symbolen festgestellt worden seien. In den kommunalen Gremien trug bisher eine einzige gewählte Vertreterin der Grünen ein Kopftuch.Passend zum Artikel