Es sollte ein Signal der Geschlossenheit sein: Erst am Freitag hatten sich die Spitzen der CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktionen darauf verständigt, bis zum Ende des Jahres die geplanten Reformpakete etwa zur Rente im Bundestag zu verabschieden.„Das ist ein fester Fahrplan, an dem sich jetzt Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen orientieren können. Das sind unsere Vorhaben der nächsten Wochen und Monate“, sagte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch nach einer zweitägigen Klausur der geschäftsführenden Fraktionsvorstände in Münster.Neben dem Rentenpaket zählt zu den – allerdings schon vom Parlament beschlossenen – Maßnahmen der Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) auch ein Punkt aus der Gesundheitsreform, der Millionen Beschäftigte und deren Familien betrifft und nach wie vor für Diskussionen und Unsicherheit sorgt: die Einführung der verpflichtenden Krankschreibung ab dem ersten Tag.Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas äußerte jetzt große Zweifel daran. „Ich bin koalitionstreu, aber wir sollten uns schon nochmal fragen, ob das sinnvoll ist“, sagte die SPD-Vorsitzende der Funke Mediengruppe.Die Ministerin weiter: „Es soll etwa eine Ausnahme für tarifgebundene Unternehmen geben, die andere Regelungen haben. Wenn ich eine Pflicht einführe und anschließend 95 Ausnahmen reinschreibe, stellt sich die Frage, ob man das überhaupt noch braucht.“Meine Sorge ist, dass dann Menschen mit einem leichten Infekt am ersten Tag zum Arzt gehen und aus einem kurzen Ausfall am Ende eine ganze Woche Krankschreibung wird.Bärbel Bas, Bundesarbeitsministerin (SPD)Bislang mussten Mitarbeiter spätestens ab dem vierten Fehltag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen. Der Arbeitgeber konnte aber davon abweichend eine AU bereits ab dem ersten Tag verlangen.Die SPD-Vorsitzende kündigte an, keinen Vorschlag zur Umsetzung zu machen, solange Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) nicht weitere Regelungen zur Termingarantie bei Ärzten und der Schlaganfallvorsorge vorlege.Bas betonte, die Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag sei mit einer Termingarantie bei Ärzten und der Schlaganfallvorsorge gekoppelt. „Das ist der Kompromiss, der ein Gesamtpaket ist“, sagte sie. Auf den Hinweis, das Primärversorgungskonzept des Gesundheitsministers, das für die Termingarantie nötig wäre, werde aber noch dauern, antwortete die Arbeitsministerin: Das liege nicht in ihrer Hand.„Wir wollten keine Karenztage und keine Kürzung der Lohnfortzahlung. Beides wollte die Union. Im Gegenzug haben wir zähneknirschend der Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag zugestimmt, obwohl wir sie inhaltlich für falsch halten“, sagte Bas. „Meine Sorge ist, dass dann Menschen mit einem leichten Infekt am ersten Tag zum Arzt gehen und aus einem kurzen Ausfall am Ende eine ganze Woche Krankschreibung wird.“Die Gesundheitsreform wurde noch von Ex-Ministerin Nina Warken (CDU) ausgearbeitet, die Linnemann nun in ein Gesetz übersetzen muss. Ärzte und Krankenkassen hatten wiederholt massiv protestiert und Zweifel an der Umsetzbarkeit geäußert.Bas’ Äußerungen dürften in der schwarz-roten Koalition nicht allen gefallen. Hintergrund des Beschlusses der Fraktion in Münster ist auch, dass es sowohl in der CDU als auch in der SPD an der Basis erhebliche Unruhe wegen schlechter Umfragewerte gibt.Dies könnte dazu führen, so die Befürchtung, dass es etwa in der SPD nach den Landtagswahlen Forderungen geben wird, die SPD-Chefs Lars Klingbeil und Bas abzulösen. Zugleich verzeichnet CDU-Chef und Kanzler Friedrich Merz sehr niedrige Zustimmungswerte, wie die Regierung insgesamt. In bundesweiten Erhebungen liegt die AfD seit Längerem teils deutlich vor der Union.85,6Milliarden Euro zahlten Firmen 2025 für erkrankte Mitarbeiter.Parallel zu den Äußerungen der Arbeitsministerin wurde eine Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) publik, derzufolge Unternehmen in Deutschland im vergangenen Jahr so viel Geld für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aufwenden mussten wie noch nie.Die Kosten beliefen sich 2025 auf insgesamt 85,6 Milliarden Euro, wie die „Rheinische Post“ unter Berufung auf die Untersuchung berichtete. „Mit insgesamt 85,6 Milliarden Euro haben sich die nominalen Aufwendungen für die krankheitsbedingte Fortzahlung der Entgelte damit innerhalb von anderthalb Jahrzehnten mehr als verdoppelt“, heißt es demnach in dem Papier. Im Jahr 2024 hatten die Unternehmen noch 81,2 Milliarden Euro für ihre erkrankten Mitarbeiter gezahlt. Arbeitgebernahes IW-Institut skeptisch bei neuer AU-Regel Das Institut beruft sich dem Bericht zufolge auf Daten des Bundesarbeitsministeriums zum sogenannten Sozialbudget. Es weist die Bruttoentgelte aus, die jedes Jahr im Krankheitsfall oder im Mutterschutz gezahlt werden, aber nicht die darauf fälligen Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber. Die hat das IW mithilfe eines verlässlichen statistischen Modells hinzugeschätzt. Das Sozialbudget betrug 2025 laut Ministerium 72,5 Milliarden Euro.Das Institut führt den Anstieg unter anderem auf höhere Löhne und die gestiegene Beschäftigung zurück. Auch der Krankenstand habe zu den höheren Aufwendungen beigetragen. Seit der Einführung der elektronischen Erfassung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Jahr 2022 sei der Krankenstand statistisch „signifikant“ gestiegen. Ob zugleich auch die tatsächlichen betrieblichen Fehlzeiten zugenommen hätten, sei allerdings bislang nicht abschließend geklärt.Wegen der Alterung der Belegschaften und vieler psychischer Erkrankungen habe sich auch die Genesungszeit verlängert. „Auch wenn der Anteil an allen Fällen kaum fünf Prozent ausmacht, entfallen darauf rund 13 Prozent aller Ausfalltage aufgrund der meist langwierigen Genesung“, schreibt das IW demnach zu den psychischen Erkrankungen.Die geplante gesetzliche Pflicht ur einer AU ab dem ersten Krankheitstag beurteilt das Institut zurückhaltend. Es sei kaum damit zu rechnen, „dass Arbeitgeber von der Neuregelung flächendeckend Gebrauch machen“ würden.„Für die Beibehaltung der betrieblich eingeübten Praxis spricht zum einen der zusätzliche Verwaltungsaufwand, den die Neuregelung in den Personalabteilungen verursachen würde. Zum anderen würde eine strenge Regelauslegung möglicherweise das vertrauensvolle Miteinander von Mitarbeitern und Arbeitgebern im Betrieb belasten“, schreibt das IW.
„Sollten uns fragen, ob das sinnvoll ist“: Bas will Pflicht zur Krankschreibung ab erstem Tag überprüfen
Beschäftigte sollen nach dem Willen der Union eine AU ab dem ersten Fehltag vorlegen. SPD-Ministerin Bas äußert Zweifel. Gleichzeitig zeigt eine Studie, dass die Lohnfortzahlung eine Rekordsumme kostet.











