Sie befinden sich hier:StartseiteWirtschaftÜbernahme nach Todesfall: Mietvertrag geerbt? – Wann der Vermieter kündigen kann © Imago/Photothek/Thomas Trutschel Tagesspiegel Plus Die Vorstellung, Omas alten Mietvertrag zu übernehmen, klingt vor allem in deutschen Großstädten bisweilen verlockend. Doch was muss ein Vermieter akzeptieren – und was nicht? Stand: heute, 09:00 Uhr Sie nutzen Google? Sie können sich Artikel des Tagesspiegels in der Google-Suche nun bevorzugt anzeigen lassen. Mehr erfahren oder direkt aktivieren.Der Verlust eines Angehörigen bedeutet für die Hinterbliebenen meist eine aufwühlende Zeit – da denkt man an vieles, aber nicht an einen Mietvertrag. Doch wenn der Verstorbene Mieter war, müssen Angehörige und Vermieter das Mietverhältnis recht schnell neu regeln.showPaywall:trueisSubscriber:falseisPaid:true