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Immobilien: Mietvertrag geerbt? – Wann der Vermieter kündigen kann Die Vorstellung, Omas alten Mietvertrag zu übernehmen, klingt vor allem in deutschen Großstädten bisweilen verlockend. Doch was muss ein Vermieter akzeptieren – und was nicht?
Wohnungsübergabe: Was müssen Vermieter beachten, wenn der Mieter gestorben ist? Foto: HandelsblattFrankfurt. Der Verlust eines Angehörigen bedeutet für die Hinterbliebenen meist eine aufwühlende Zeit – da denkt man an vieles, aber nicht an einen Mietvertrag. Doch wenn der Verstorbene Mieter war, müssen Angehörige und Vermieter das Mietverhältnis recht schnell neu regeln.Denn kein Mietvertrag endet automatisch, wenn der Mieter stirbt. Es ist ein Irrtum, dem auch Vermieter häufig unterliegen. Das Gesetz sieht die Situation so: Der Tod beendet ein Mietverhältnis nicht einfach von selbst.Für Vermieter stellen sich viele Fragen: Wer ist künftig Vertragspartner? Kann der Mietvertrag beendet werden? Und wann kann die Wohnung geräumt werden? Die Antworten liefert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) – und sie unterscheiden sich deutlich. Worauf es ankommt. Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige remind.me Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige IT BOLTWISE Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik Anzeige Presseportal Direkt hier lesen! Anzeige STELLENMARKT Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden Anzeige Expertentesten.de Produktvergleich - schnell zum besten Produkt






