Der mehrtägige Stromausfall im Berliner Südwesten Anfang Januar hat erneut anschaulich gemacht, wie verwundbar die digitale Infrastruktur in Krisenlagen ist. Nach einem Anschlag auf eine Kabelbrücke am Kraftwerk Lichterfelde saßen rund 100.000 Menschen und zahlreiche Einrichtungen tagelang im Dunkeln. Neben der Stromversorgung brach in Steglitz-Zehlendorf rasch auch das Mobilfunknetz zusammen, da viele Sendemasten nur über einen Batteriepuffer für etwa 30 Minuten Betrieb verfügten. Notrufe und Warnungen drohten im digitalen Niemandsland zu versickern.
Eine vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission verlangte daraufhin Anfang Juli strikte bundeseinheitliche Vorgaben (PDF-Download): Mobilfunkstandorte sollten verpflichtend so ausgerüstet werden, dass sie einen Stromausfall von mindestens 72 Stunden eigenständig überstehen können. Dieser Forderung erteilt die Bundesregierung nun eine Absage. In ihrer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion macht das zuständige Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) deutlich, dass es pauschale Gesetzesschranken für Pufferbatterien oder Notstromaggregate an Mobilfunkstandorten ablehnt.
Standortvielfalt verbietet starre Notstrom-Regeln






