Was folgt aus dem Vergleich zum Jugendschutz, den Meta in den USA geschlossen hat? Ver­brau­cher­schüt­ze­r:in­nen und Wissenschaft fordern weitere Schritte.

Plattformen sollten so gestaltet sein, dass junge Menschen geschützt sind, ohne sie von digitaler Teilhabe auszuschließen

Annette Riedl/dpa

Nach Abschluss eines wichtigen US-Gerichtsverfahrens gegen Meta fordern unter anderem Ver­brau­cher­schüt­ze­r:in­nen auch hierzulande Konsequenzen: Die zugesagten Verbesserungen im Jugendschutz müssten auch in Europa und auf anderen Plattformen umgesetzt werden. Die Änderungen sollten „branchenweit umgesetzt werden“, teilte UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk via Social Media mit. Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Ramona Pop, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Schutzmaßnahmen wie Zeitlimits, nächtliche Sperren oder deaktivierte Benachrichtigungen können den Nutzungsdruck von Minderjährigen verringern.“

Am Mittwoch war bekannt geworden, dass Meta, Mutterkonzern von Facebook, Instagram und Whatsapp, in einem Prozess in den USA einem Vergleich zugestimmt hatte. In dem Verfahren hatten 29 US-Bundesstaaten das Unternehmen verklagt – und ihm unter anderem vorgeworfen, mit seinen Plattformen der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schaden. Meta bestreitet die Vorwürfe.