Es ist ein dunkles Kapitel der neueren Geschichte, in dem Informationen nur scheibchenweise frei gegeben werden: Die Aufarbeitung der Maßnahmen während der Corona-Pandemie. In Sachsen machen vor allem die Parlamentarier der AfD und des BSW Druck im Untersuchungsausschuss, der heute wieder tagte. Sie hatten ihn vor knapp zwei Jahren auch eingefordert. Denn mit dem Ausschuss werden den Mitgliedern auch weitgehendere Rechte zur Einsicht von Dokumenten eingeräumt, die sonst unter Verschluss geblieben wären. Und die belegen jetzt neue Erkenntnisse zum Umfang der geplanten Zwangsunterbringung von Quarantäne-Verweigerern bzw. Menschen, die sich nicht an Absonderungsanordnungen hielten.
Die Landtagsabgeordneten Ines Biebrach und Jens Hentschel-Thöricht (BSW) präsentierten ein bislang nicht öffentlich bekanntes Dokument, aus dem hervor geht, dass nicht nur das Fachkrankenhaus Arnsdorf, sondern insgesamt vier Krankenhäuser mit zusammen 22 Plätzen zur Zwangsunterbringung vorgesehen waren.Bisher war nur bekannt, dass Sachsen in Arnsdorf 2020 sechs Plätze vorbereiten lassen hat. Eine interne Verfahrensanweisung sah Medienberichten zufolge Polizeibewachung sowie körperliche, neurologische und psychopathologische Untersuchungen vor. Sozialministerin Petra Köpping hatte entsprechende Berichte einst als „verleumderische Falschmeldung“ zurückgewiesen.






