Eine kleine Anfrage, die der sächsische AfD-Abgeordnete und Vorsitzende des Corona-Untersuchungsausschusses, Thomas Prantl, noch vor der parlamentarischen Sommerpause zum Thema Corona stellte, brachte jetzt brisante Antworten vom Innenministerium zutage. Es geht darum, wie während der Pandemie mit Quarantäne-Verweigerern umgegangen wurde und das für ebensolche extra eine Einrichtung am Hammerweg geschaffen wurde. Ein absolutes Novum, das auch Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD) in Erklärungsnot bringt.
Laut Innenminister Armin Schuster (CDU) ließ der Freistaat zu Corona-Zeiten insgesamt vier Menschen wegen Quarantäneverstößen zwangsweise „unterbringen“, heißt es im Amtsdeutsch mit Poststempel vom 17. Juli.
Pandemie
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Zuerst wurde eine 14-jährige Person vom 29. April bis 9. Mai 2021 in Räumlichkeiten am Hammerweg 26 untergebracht. Der grau-blaue Block fungierte seit 2020 als Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende, wurde aber in der Corona-Zeit kaum genutzt. Direkt daneben befindet sich zum einen die Justizvollzugsanstalt als auch der Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichtes, an dem sicherheitsrelevante Prozesse gegen Terroristen und Clan-Familie geführt werden. Die Immobilien gehören dem Land. Das Gelände sei „umfriedet“ und werde von der Polizei ebenso wie vom Oberlandesgericht genutzt. Die psychische Einschüchterung, die die unmittelbare Nachbarschaft am Hammerweg hat, dürfte bei dem Teenager gewirkt haben.







