Peter-Michael Diestel findet deutliche Worte: „Die strafrechtliche Verfolgung meines Mandanten erinnert an finsterste Zeiten, nicht an Zeiten, in denen ich denken, lesen und schreiben gelernt habe“, schreibt er an die OAZ. Der Rechtsanwalt und frühere DDR-Innenminister hat bei der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den sächsischen Kabarettisten Uwe Steimle beantragt.

In einem am 25. August übermittelten Schreiben argumentiert Diestel, der Verdacht einer Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten nach § 126 StGB entbehre „jeder strafrechtlichen Grundlage“.

Hintergrund ist ein Auftritt Steimles bei einer AfD-Podiumsdiskussion in Dessau-Roßlau am 14. Juli. Auf dem Podium saßen neben dem Kabarettisten der AfD-Bundesvorsitzende Tino Chrupalla und der sachsen-anhaltische AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund. Steimle hatte mit Blick auf Bundeskanzler Friedrich Merz gefragt: „Wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht?“ Zu einem Porträt von Alt-Bundeskanzlerin Angela Merkel äußerte er, wenn der Nagel breche, „stellen wir sie an die Wand“.

Verweis auf den Kabarettisten Werner Finck

Diestel führt in seinem Schriftsatz aus, die inkriminierten Passagen müssten im Gesamtkontext von Steimles Auftritt betrachtet werden. Dieser sei „gerade darauf gerichtet, dass Uwe Steimle sich vorbehaltlos für Frieden einsetzt“. Als politischer Kabarettist habe Steimle mit drastischen Worten zwei Politiker angegriffen, denen er vorwerfe, nichts für den Frieden zu tun.