Künftig können Polizeibeamte in Zügen, Bussen und Trams Taser tragen. Die Landesregierung will auch mehr Bodycams einsetzen.26.08.2026, 17.48 Uhr2 LeseminutenDie Transportpolizei ist mit immer mehr Gewalt im öffentlichen Verkehr konfrontiert.Keystonewai. In den Zügen treffen Passagiere künftig auch Polizisten mit Elektroschock-Waffen (sogenannten Tasern) an. Der Bundesrat passt dazu die entsprechenden Verordnungen an, wie er am Montag mitgeteilt hat. Damit reagiert er auf die Zunahme gewalttätiger Übergriffe gegen Personal und Passagiere im öffentlichen Verkehr.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Allein die Anzahl Tätlichkeiten gegen Kundenbegleiter hat zwischen Anfang 2023 und März 2026 von 22 auf 35 pro Monat zugenommen. Bei der Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) steht das Problem seit Jahren oben auf der Sorgenliste. Bereits im Juli hatte das Bundesamt für Verkehr (BAV) zu einem runden Tisch geladen, um einen nationalen Aktionsplan für die Erhöhung der Sicherheit vorzubereiten.Taser mit Bodycams überwachenDie Verordnungsanpassung geht auf eine Motion von SVP-Nationalrat Michaël Buffat zurück, die er bereits 2023 eingereicht hatte. Der Bundesrat will nun auch die rechtlichen Grundlagen bei der Videoüberwachung anpassen, damit der Einsatz von Tasern kontrolliert werden kann. Dazu sollen Bodycams eingesetzt werden. Nicht nur die Transportpolizei soll eine solche Kamera tragen dürfen, sondern auch das Fahr-, Kontroll- und Begleitpersonal.Die Voraussetzungen für eine Video-Liveüberwachung in Fahrzeugen werden zudem präzisiert. Dabei stellt sich die Frage, ob das Sicherheitsinteresse schwerer wiegt als die Beeinträchtigung der Privatsphäre. Deshalb soll genau definiert werden, auf welchen Strecken und zu welchen Tageszeiten es Sinn ergibt, das Sicherheitsinteresse stärker zu gewichten. Die Liveüberwachung kann zudem eingeschaltet werden, sobald ein Fahrgast Hilfe anfordert. Für die Passagiere muss ersichtlich sein, wenn die Liveüberwachung eingeschaltet ist.Kritik am Einsatz von TasernBodycams, Video-Echtzeitüberwachungen und künstliche Intelligenz für die Auswertung der Aufzeichnungen sollen vorerst fünf Jahre eingesetzt werden. Das hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) empfohlen. So könne die Verwaltung die gewonnenen Erfahrungen auswerten und näher bestimmen, welche Datenbearbeitungen einer gesetzlichen Grundlage bedürften, schreibt der Edöb in der Vorlage.Der Transportpolizei stehen bereits Fesselungsmittel, Pfefferspray, Diensthunde, Schlagstöcke und Feuerwaffen zur Verfügung. Mit den Tasern kommen nun auch sogenannte «Destabilisierungsgeräte» dazu. Hierarchisch ist ein Taser unter den Waffen Stöcken und Pfefferspray gleichgestellt.Der Taser gilt als nichttödliches Werkzeug. Er funktioniert über kurze Stromimpulse, die den Aggressor temporär lähmen. Laut dem SEV haben sie den Vorteil, dass die Polizei den Aggressor damit gezielt ausschalten kann. Kommt stattdessen Pfefferspray zum Einsatz, sind auch andere Passagiere im Zugabteil davon betroffen.Passend zum Artikel
Teaser für die Transportpolizei: Der Bundesrat will die Sicherheit im öV stärken
Künftig können Polizeibeamte in Zügen, Bussen und Trams Taser tragen. Die Landesregierung will auch mehr Bodycams einsetzen.






