Die AfD in Bayern hat offenbar gegen die geltende Rechtslage verstoßen, was die strikte Trennung von Angelegenheiten der Partei und der Fraktion betrifft. Der im Juni neu gewählte Landesvorstand der Partei – weiterhin geführt vom Bundestagsabgeordneten Stephan Protschka sowie der Landtagsfraktionschefin Katrin Ebner-Steiner als Stellvertreterin – soll für seine erste Sitzung Räume des Landtags in München genutzt haben. Das wäre unzulässig.Treffen von Parteigremien innerhalb der parlamentarischen Infrastruktur sind nach dem bayerischen Fraktionsgesetz nicht gestattet. Dort heißt es: Geld- und Sachleistungen, die der Landtag den Fraktionen zur Verfügung stellt, „dürfen nicht für Zwecke der Parteien verwendet werden“. Hintergrund sind die strengen Maßstäbe für eine transparente Parteienfinanzierung. Die Landtagsverwaltung hat die AfD-Fraktionsspitze deshalb in einem Schreiben ermahnt und mögliche Konsequenzen angedroht.Zunächst berichtete das Straubinger Tagblatt über den Vorfall. An der Recherche beteiligt war das Informationsportal „Endstation Rechts Bayern“, eine SPD-nahe Initiative. Einem Autor dieses Projekts war auf Fotos, die AfD-Politiker selbst von der Gremiensitzung Mitte Juli veröffentlicht hatten, aufgefallen, dass es sich bei der Szenerie im Hintergrund mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen bestimmten Tagungsraum im Landtag handelt. Dafür gibt es zahlreiche Indizien.Davor gab es bereits AfD-intern Geraune über mutmaßliche Unregelmäßigkeiten. Kritiker des Landesvorstands, konkret von Katrin Ebner-Steiner, die eine Führungsrolle in der AfD-Fraktion sowie in der Partei in Bayern und im Bund hat, hatten in einer Chatgruppe geschrieben: Das Treffen des Landesvorstands habe „illegal“ im Landtag stattgefunden. Hintergrund sei wohl, „damit es Madame Ebner-Steiner nicht weit hat“. Die Fotos des Vorstands seien von einem Mitarbeiter gemacht worden, der in Diensten der Fraktion stehe. Der harsche Vorwurf: Die Parteifreunde seien „Amigos“; ein in der bayerischen Politik populärer Begriff für Vetternwirtschaft.MeinungWahlkampf in Bayern:Wie die AfD dreist Franz Josef Strauß klautWie die Landtagsverwaltung dem Straubinger Tagblatt und auch der Süddeutschen Zeitung auf Nachfrage bestätigt, hat es an dem Tag im Juli tatsächlich eine Reservierung des besagten Raums durch den parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Fraktion gegeben, Christoph Maier. Er sitzt auch im bayerischen Parteivorstand. Zudem seien externe Besucher an der Pforte angemeldet worden, um Zutritt zum Parlament zu erhalten. Dem 15-köpfigen Landesvorstand der AfD gehören außer Ebner-Steiner und Maier zwei weitere Mitglieder der Fraktion an. Der Rest der Parteiführung sitzt in anderen Parlamenten und kann über den Dienstausweis auch ohne Anmeldung ins Maximilianeum gelangen. Einige AfD-Vorstände haben aber gar kein Mandat inne, sie müssen registriert werden.Ein Sprecher der AfD-Fraktion teilte auf Anfrage der SZ mit: „Die Landtagsverwaltung hat die AfD-Fraktion in einem Hinweisschreiben über den Sachverhalt informiert. Damit ist die Angelegenheit beiderseitig abgeschlossen.“ Es handele sich um „ein typisches Sommerloch-Thema, das von den wahren Problemen unseres Landes ablenken soll“. Damit wird dem Eindruck nach der Verstoß aber auch eingeräumt.Im Fall erneuter Verstöße könnte es ein Ordnungsgeld gebenIn dem Schreiben an Ebner-Steiner wies die Verwaltung auch „explizit“ auf das „verfassungsrechtliche Verbot der indirekten Parteienfinanzierung“ hin. Das teilt das Landtagsamt auf Anfrage der SZ mit. Im Falle erneuter Verstöße könne ein Ordnungsgeld in Betracht kommen. Diese Strafe würde sich dann nicht gegen die Fraktion als Ganzes, sondern gegen einzelne beteiligte Abgeordnete richten; etwa im Zusammenhang mit der Reservierung des Raums.Das Instrument des Ordnungsgelds wurde mit der Reform des Abgeordnetengesetzes 2024 neu eingeführt. Es erlaubt dem von Ilse Aigner (CSU) geführten Präsidium bei verbalen Entgleisungen im Plenarsaal, Störaktionen im Parlament oder auch anderweitigen Verstößen Geldstrafen zu verhängen. Im Wiederholungsfall bis zu 4000 Euro kann ein ungebührliches Verhalten kosten. Im konkreten Fall ginge es dann wohl um, wie es im Abgeordnetengesetz heißt, eine „nicht nur geringfügige Verletzung der Hausordnung“.Bislang wurde die Sanktion nur ein einziges Mal verhängt, in Höhe von 1000 Euro. Dafür war ein verbaler Fehltritt der Anlass. Ein AfD-Abgeordneter hatte 2025 in einer Debatte den anderen Parteien vorgeworfen, Friedensverhandlungen zwischen den USA und Russland zu sabotieren und „weiterhin den Endsieg“ zu wollen. Aigner erklärte die Strafe damals so: Es handele sich um eine Beschwörungsformel der nationalsozialistischen Propaganda. Dass der Begriff nun im Kontext des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine genutzt wurde, komme einer Täter-Opfer-Umkehr gleich.
AfD Bayern nutzt Räume im Landtag regelwidrig für Parteisitzung
Die AfD Bayern soll im Landtag Räume genutzt haben, was gegen Recht und Gesetz verstößt. Die Landtagsverwaltung droht mit einem Ordnungsgeld.






