Die AfD-Fraktion hat nach eigenen Angaben Klage beim bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das neue Ordnungsgeld im Landtag eingereicht. Genauer gesagt gegen dessen Grundlage: das Abgeordnetengesetz, das es seit etwa einem Jahr dem Parlamentspräsidium erlaubt, bei Entgleisungen oder Stör-Aktionen Geldstrafen zu verhängen. Nach einem Vorschlag von Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU), die sich schon in der vergangenen Wahlperiode um die Würde im Hohen Haus gesorgt hatte, war das Gesetz in demokratischer Mehrheitsentscheidung des Landtags angepasst worden.

Die neuen Regeln haben die klassische, „zahnlose“ Rüge abgelöst und sehen ein dreistufiges Verfahren an Sanktionen vor, wenn sich Parlamentarier danebenbenehmen: Ordnungsrufe, eben Ordnungsgelder und als ultima ratio einen Ausschluss von der Sitzung. Ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro wurde bislang nur ein Mal verhängt: gegen den AfD-Abgeordneten Oskar Lipp, der gleichzeitig mit seiner Fraktion nun auch gegen den konkreten Fall klagt.

Die „Kartellfraktionen“, teilte Christoph Maier mit, der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, hätten ein System beschlossen, das die freie Rede im Parlament einschränke „und damit eine Gefahr für den demokratischen Prozess an sich darstellen kann“. Das Ordnungsgeld werde jetzt zur „Sanktionierung von unliebsamen Meinungen missbraucht“.