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Auf dem Weg zur Arbeit fahre ich die Lichtenberger Straße nach Süden. Der Radstreifen ist dort ordentlich geschützt, eine Reihe parkender Autos steht zwischen mir und dem fließenden Verkehr. Dann kommt die Kreuzung mit der Holzmarktstraße, und der Schutz hört auf. Ab da ist es Farbe. Mein Streifen führt geradeaus, die Autos neben mir wollen nach rechts abbiegen und müssen dafür darüber hinweg. An einem Morgen tat ein Fahrer genau das, ohne zu schauen. Passiert ist nichts, in dem engen Sinne, dass mich nichts getroffen hat. Es war der Morgen, an dem ich aufgehört habe, an Zauberfarbe zu glauben.

Ich wollte wissen, ob diese Kreuzung Pech war oder die Regel. Es stellte sich heraus: Berlin kennt die Antwort längst und veröffentlicht sie. Nur hatte niemand die beiden Hälften zusammengelegt. Das Gesetz hat ein Netz gezeichnet. Das Register zeigt, was gebaut wurde.

2018 hat Berlin sich ein Mobilitätsgesetz gegeben, das erste seiner Art in Deutschland. Es formuliert nicht nur Absichten. Es legt ein Radverkehrsnetz fest: bestimmte, benannte Straßenabschnitte, auf die sichere Radverkehrsanlagen gehören. Dieses Netz ist offenes Datenmaterial, jede und jeder kann es im Geoportal Berlin herunterladen.