Wenige Wochen vor der Abgeordnetenhauswahl zieht die Berliner AfD gegen Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) vor Gericht. Der Landesverband hat beim Verfassungsgerichtshof des Landes Klage gegen die Senatorin eingereicht. Das teilte die Partei am Montag mit.

Auslöser ist ein Interview Badenbergs mit der Berliner Morgenpost vom 13. August. Darin bezeichnete sie die AfD unter anderem als „Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat“. Die AfD sieht darin einen Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot und wirft Badenberg vor, ihre Stellung als Senatorin im laufenden Wahlkampf gegen einen politischen Konkurrenten eingesetzt zu haben.

Wurde das Neutralitätsgebot verletzt?

Der Landesverband beantragt nach eigenen Angaben beim Verfassungsgerichtshof die Feststellung, dass Badenberg mit ihren Äußerungen das Recht der AfD auf faire Teilnahme an der bevorstehenden Abgeordnetenhauswahl verletzt habe.

Besondere Brisanz erhält der Vorgang dadurch, dass Badenberg selbst für die CDU bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus antritt. Sie kandidiert in Wilmersdorf. AfD-Landeschefin und Spitzenkandidatin Kristin Brinker argumentiert deshalb, Badenberg habe ein persönliches Interesse am Abschneiden ihrer Partei.