Im Spätsommer 2025 entdeckten die Sicherheitsbehörden ein Waffenlager, gut versteckt in einem Wald am Rand der deutschen Hauptstadt. Doch wer hat es angelegt? Mutmaßlich ein Verdächtiger, der später in Rumänien festgenommen wurde.So berichteten es WDR, NDR und „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am vergangenen Freitag. Der Fund wurde von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) noch am selben Tag in einer eilig einberufenen Pressekonferenz bestätigt. Was Dobrindt nicht sagte: Laut Informationen von WDR, NDR und SZ ist sich der Verfassungsschutz inzwischen sicher, wer tatsächlich dahintersteckt: ein russischer Geheimdienst. Russlands Präsident Wladimir Putin. © dpa/MIKHAIL METZEL Dobrindt sprach am Freitag stattdessen von „fremden Mächten“ und bemühte damit dieselbe vage Formulierung, die er auch schon beim versuchten Attentat auf den Leipziger Flughafen Anfang August verwendet hatte. Beide Vorfälle sind mutmaßlich das Werk sogenannter „Wegwerf-Agenten“ – Personen, die keinerlei geheimdienstliche Ausbildung erhalten haben und meist über soziale Medien für kleines Geld rekrutiert werden. Oft ist ihnen gar nicht klar, für wen sie arbeiten. © dpa/Sergei Ilnitsky Wir werden unsere Methoden deutlich verschärfen, um all das zu zerstören, was Kyjiws Kriegsmaschinerie aus dem Westen speist. Und wir tun dies bereits.Russlands Außenminister Sergej LawrowIn der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion berichtete die Regierung im Mai, die Sicherheitsbehörden beobachteten immer häufiger Spionage- und Sabotageaktivitäten russischer Nachrichtendienste in Deutschland. Nachdem ein Großteil russischer Geheimdienstler nach der Vollinvasion der Ukraine ausgewiesen wurde, ist die Anwerbung von Wegwerf-Agenten besonders beliebt geworden.Das Phänomen stelle „eine erhebliche Herausforderung“ für die Sicherheitsbehörden dar, heißt es in der Antwort der Regierung, weil ausländische Nachrichtendienste so zu sehr geringen Kosten und mit geringem Risiko Erfolge erzielen könnten.Dass auch Unterstützer der Ukraine im Visier von Operationen stehen, gibt Russland inzwischen recht unumwunden zu. „Wir werden unsere Methoden deutlich verschärfen, um all das zu zerstören, was Kyjiws Kriegsmaschinerie aus dem Westen speist. Und wir tun dies bereits“, sagte etwa Außenminister Sergej Lawrow Mitte August. Bestrafung nicht möglich Wie Operationen von Wegwerf-Agenten funktionieren und wie schwierig ihnen ermittlungstechnisch, aber auch strafrechtlich beizukommen ist, ließ sich in den vergangenen Wochen am Oberlandesgericht in Stuttgart beobachten.Am vergangenen Dienstag wurden dort im Prozess gegen drei Männer die Urteile gesprochen, denen vorgeworfen wurde, im Auftrag Moskaus Lieferwege ausgespäht zu haben. Dazu verschickten sie mit GPS-Trackern versehene Pakete von Deutschland in die Ukraine, mutmaßlich zur Vorbereitung von Brandanschlägen. Prozess in Stuttgart gegen drei mutmaßliche russische Wegwerf-Agenten. © dpa/Marijan Murat Bei zwei der drei Männer konnte jedoch nicht nachgewiesen werden, dass ihnen überhaupt bewusst war, dass sie sich gerade an einer Spionageaktion beteiligten. Der Anwalt eines der beiden argumentierte, sein Mandant habe lediglich einen Gefälligkeitsdienst geleistet.Sie wurden schließlich freigesprochen, werden aber für die erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen nicht entschädigt, da sie nach Einschätzung des Gerichts grob fahrlässig handelten. Der Kopf der Gruppe hingegen erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er vorsätzlich Spionage für Russland betrieb. Braucht es härtere Strafen? Die Urteile in dem Fall fielen vergleichsweise mild aus. In Polen wurde vergangenes Jahr ein mutmaßlicher Wegwerf-Agent wegen geplanter Brandstiftung zu acht Jahren Haft verurteilt. In Großbritannien wurden die beiden Hintermänner eines Brandanschlags auf eine Lagerhalle, in der sich Starlink-Terminals für die Ukraine befanden, und der geplanten Entführung eines russischen Dissidenten zu 17 und zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Personen, die sie dafür rekrutierten, erhielten ebenfalls mehrjährige Haftstrafen.Die Bundesregierung verschärfte Anfang des Jahres das Strafgesetzbuch, um künftig besser gegen ausländische Agenten vorgehen zu können: Für „geheimdienstliche Agententätigkeit“ können seitdem bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden, bisher waren es nur fünf.Der neue Paragraf 87a regelt außerdem, dass Vergehen härter als gewöhnlich bestraft werden können, wenn sie „im Auftrag einer staatlichen Stelle einer fremden Macht“ begangen wurden. Auf „Agententätigkeit zu Sabotagezwecken“, wegen der auch der Angeklagte im Stuttgarter Prozess verurteilt wurde, stehen nach wie vor bis zu fünf Jahre.Durch die Verschärfungen soll das Kalkül für die Anwerbung von Wegwerf-Agenten verändert werden: Drohen härtere Strafen, erscheinen vergleichsweise kleine Geldbeträge als Belohnung vielleicht weniger verlockend.
Russland rekrutiert Spione zunehmend über soziale Medien: Wegwerf-Agenten werden zur Bedrohung
Für seinen hybriden Krieg gegen den Westen rekrutiert Russland häufig sogenannte „Wegwerf-Agenten“ über soziale Medien. Was steckt hinter dem Phänomen und wie lässt es sich bekämpfen?









