Die Staatsanwaltschaft Dresden hat das Ermittlungsverfahren gegen einen 36-jährigen Polizeibeamten eingestellt, dem der ungerechtfertigte Einsatz eines Diensthundes gegen eine Demonstrantin am Rande des AfD-Bundesparteitages in Riesa vorgeworfen worden war. Nach Auffassung der Behörde war das Verhalten des Beamten als unmittelbarer Zwang gerechtfertigt. Ermittelt worden war wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt sowie eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

Der Vorfall ereignete sich am 11. Januar 2025 während der Proteste gegen den Bundesparteitag der Alternative für Deutschland (AfD) in Riesa, der von Ausschreitungen begleitet war.

Die Berliner Zeitung, die wie die Ostdeutsche Allgemeine zur Ostdeutschen Medienholding gehört, hatte zuerst berichtet. In der Aufnahme einer Reporterin ist zu sehen, wie der Beamte versucht, den Hund auf einen Mann anzusetzen. Als dies nicht gelingt, hebt er das Tier in Richtung des Demonstranten und gibt den Befehl „Fass, fass!“. Der Hund beißt jedoch nicht zu, sondern wirkt verunsichert. Ein weiterer Polizist fordert den Mann daraufhin auf: „Lauf auf der Seite!“, was dieser umgehend befolgt.

Die Reaktionen auf das Video fielen in den sozialen Netzwerken überwiegend empört aus; viele Nutzerinnen und Nutzer bewerteten den Hundeeinsatz als unverhältnismäßig.