PfadnavigationHomePanoramaUrteil JVA BurgBGH bestätigt Totschlag in JVA Burg – Mann erwürgte Ehefrau im BesuchsraumStand: 18:49 UhrDer angeklagte Häftling (2.v.l.) sitzt im Landgericht. Er soll seine Ehefrau während eines Besuchs in einer sog. Liebeszelle in der Justizvollzugsanstalt Burg erwürgt haben. Quelle: Christopher Kissmann/dpaEin Mann tötete seine Frau im Langzeitbesuchsraum der Justizvollzugsanstalt Burg – das Urteil des Landgerichts Stendal ist damit rechtskräftig.Am 19. August 2026 teilte der Bundesgerichtshof mit, dass er die Revision eines Mannes verworfen hat, der seine Ehefrau im Langzeitbesuchsraum der Justizvollzugsanstalt Burg getötet hatte. Das Urteil des Landgerichts Stendal ist damit rechtskräftig.Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Angeklagten zurück. Das Landgericht Stendal hatte den Angeklagten am 17. Februar 2026 wegen Totschlags nach § 212 Absatz 1 StGB zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte am 3. April 2025 in dem Langzeitbesuchsraum der JVA Burg seine Ehefrau, indem er sie erwürgte. Das Gericht hatte sich von dem durch den Angeklagten bestrittenen Tathergang aufgrund einer Vielzahl von Beweisanzeichen überzeugt und die Tat als Totschlag gewertet.
BGH: Totschlag in JVA Burg rechtskräftig – 10 Jahre Haft - WELT
Ein Mann erwürgte seine Ehefrau im Besuchsraum der Justizvollzugsanstalt Burg. Der BGH verwarf die Revision – das Urteil des LG Stendal ist jetzt endgültig.






