Quelle: dpa Rheinland-Pfalz/Saarland

14. Juli 2026, 13:49 Uhr

Den Beschluss fällte der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofes. (Archivbild)

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Mehr als anderthalb Jahre nach einem Urteil gegen einen Mann für die Tötung seiner Ehefrau hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision der Nebenklage verworfen. Das geht aus einem Beschluss des BGH in Karlsruhe hervor (Az.: 3 StR 129/26).