Die Pläne des Techkonzerns Google, ein großes Datenpaket aus der Insolvenzmasse der amerikanischen Fluggesellschaft Spirit zu erwerben, liegen vorerst auf Eis. Das zuständige Insolvenzgericht für den südlichen Bezirk von New York hat am Mittwoch (Ortszeit) eine Anhörung in dem Verfahren kurzfristig aufgehoben und neu auf den 9. September terminiert. Damit steht die Genehmigung des zehn Millionen Dollar schweren Deals durch das Insolvenzgericht aus.Grund für die Vertagung ist das Einschreiten der Gewerkschaft Association of Flight Attendants-CWA (AFA), die die Interessen des Kabinenpersonals von Spirit vertritt. Die AFA legte Einspruch gegen das Vorhaben von Google ein und erklärte, sie strebe Beschränkungen für den Verkauf von Daten von Flugbegleitern sowie weitere Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten an, falls das Gericht dem Verkauf an den Techkonzern doch zustimmen werde.Daten sind lukrativer Vermögenswert in der InsolvenzDie Billigfluggesellschaft Spirit hatte seit November 2024 mit finanziellen Problemen zu kämpfen und musste trotz einer Restrukturierung vor rund einem Jahr Insolvenz anmelden. Eine weitere Rettung scheiterte an den infolge des Irankriegs stark gestiegenen Kerosinkosten. Zwischenzeitlich erwog sogar die Trump-Regierung, die Fluggesellschaft zu übernehmen.Nun steht der Name der Airline im anderen Zusammenhang im Mittelpunkt. Google sicherte sich im Rahmen der Abwicklung von Spirit rund 100 Millionen interne E-Mails und 500 Millionen Teams-Nachrichten. Außerdem gehören 175.000 Personalakten, die bis in die 1980er-Jahren zurückreichen, zu dem Paket. Der Internetkonzern will die Daten offenkundig nutzen, um damit seine Künstliche Intelligenz zu trainieren (F.A.Z. vom 19. August).Der Fall hat über die Grenzen der Vereinigten Staaten hinaus die Debatte um den Umgang mit personenbezogenen Daten sowie deren Nutzung für KI-Trainings angeheizt. Zwar hatte Spirit erklärt, dass die Datensätze anonymisiert werden und keine Kundeninformationen oder personenbezogenen Daten enthalten sind. Jedoch wendet die AFA ein, der Kaufvertrag stehe gerade unter der Bedingung, dass die Verknüpfung der Datensätze bestehen bleiben müsste, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Informationen über Einzelpersonen oder kleine Gruppe könnten rekonstruiert werden.Vertraulichkeit der ehemaligen Beschäftigten soll Vorrang haben„Jeder dieser Punkte ist auf die Identifizierung ausgerichtet, während das Interesse der Flugbegleiter in der Vertraulichkeit liegt“, heißt es in dem Einspruch der AFA. Die Gewerkschaft stellt sich außerdem gegen eine mögliche Pseudonymisierung von Daten und belegt das mit Beispielen. Selbst veränderte Daten könnten weiterhin einen Aufschluss darüber geben, an welchen Spirit-Standorten Beschwerden vorgebracht wurden, wie eine Gruppe von Flugbegleitern bei Wiederholungsschulungen abschnitt oder gegen welche Mitarbeiter Ermittlungen liefen.Solche Rückschlüsse aus KI-Auskünften sind US-Forschern schon im Fall von Urheberrechtsverletzungen gelungen. Dort konnten Passagen aus Büchern wiederhergestellt werden, die zum KI-Training verwendet wurden.