PfadnavigationHomeRegionalesHamburgBlock-ProzessStreit über Tagebücher von Christina BlockStand: 14:52 UhrLesedauer: 2 MinutenChristina Block am Donnerstag auf dem Weg in den GerichtssaalQuelle: Marcus Brandt/dpaDie Block-Erbin blockt vor Gericht die Nutzung ihrer Tagebücher ab – und verschiebt ihre angekündigte Erklärung. Die Richterin verkürzt daraufhin den Prozesstag.Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat die Verteidigung von Christina Block der Verwertung ihrer Tagebuchaufzeichnungen widersprochen. Gleichzeitig blieb eine zuvor angekündigte Äußerung der Angeklagten aus. Der 71. Prozesstag vor dem Hamburger Landgericht endete bereits nach eineinhalb Stunden.Blocks Verteidiger Ingo Bott erklärte, die Tagebucheinträge beträfen das Intimleben seiner Mandantin und dürften deshalb nicht verwertet werden. Daran änderten auch Schwärzungen nichts. Die Staatsanwaltschaft vertritt dagegen die Auffassung, die Aufzeichnungen seien verwertbar, weil sie die angeklagte Tat erheblich beträfen.Lesen Sie auchDer Nebenklagevertreter Philip von der Meden, Anwalt von Blocks Ex-Mann, wies darauf hin, dass Block in ihrer bisherigen Einlassung selbst aus ihrem Tagebuch zitiert habe. Wie das Landgericht die Verwertbarkeit der Aufzeichnungen beurteilt, könnte sich möglicherweise erst aus der Urteilsbegründung ergeben.Eine Einlassung, aber keine ErklärungFür den Prozesstag war zudem eine Äußerung Christina Blocks erwartet worden. Bott hatte dem Gericht nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Isabel Hildebrandt telefonisch eine Erklärung seiner Mandantin angekündigt. Im Gerichtssaal teilte der Verteidiger jedoch mit, Block werde keine Erklärung, sondern zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Einlassung abgeben.Strafprozessrechtlich besteht zwischen beiden Formen ein Unterschied: Mit einer Erklärung kann eine Angeklagte auf einzelne Beweismittel, etwa Zeugenaussagen oder Dokumente, reagieren. Eine Einlassung bezieht sich dagegen auf die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Die Vorsitzende Richterin zeigte sich irritiert über die geänderte Ankündigung. Da kein weiteres Beweisprogramm vorgesehen war, beendete sie die Sitzung gegen 11 Uhr.In der kommenden Woche werden weitere Erklärungen der Verteidiger erwartet. Außerdem sollen Christina Block sowie ein 37 Jahre alter Mitangeklagter aus Israel erneut Angaben machen.Nach einem Wochenendbesuch im August 2021 hatte der Vater die beiden Kinder nicht wie vereinbart zu seiner Ex-Frau nach Hamburg zurückgebracht. Danach brach der Kontakt der Mutter zu dem Jungen und dem Mädchen ab. Die Staatsanwaltschaft wirft Block vor, später eine israelische Sicherheitsfirma damit beauftragt zu haben, ihren damals zehn Jahre alten Sohn und ihre 13 Jahre alte Tochter in der Silvesternacht 2023/24 vom Wohnort ihres Vaters in Dänemark nach Deutschland zu bringen.Die 53-jährige Tochter des Gründers der Steakhauskette Block House bestreitet die Vorwürfe. Insgesamt sind sieben Personen angeklagt. Lediglich der 37 Jahre alte Mitangeklagte hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe eingeräumt.jlau