Verbrechen, die im Krieg begangen werden, können juristisch verfolgt werden. Das Römische Statut von 1998 legt fest, wofür der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag zuständig ist, und kategorisiert dabei folgende Taten:
Völkermord (Artikel 6)
Für die Klassifizierung als Völkermord ist die Absicht hinter der Tat entscheidend. Wer Menschen einer bestimmten Gruppe tötet oder schweren Schaden zufügt, um »eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören«, der macht sich des Völkermordes schuldig. Auch Sterilisation und die Entführung von Kindern werden in diesem Zusammenhang als Völkermord bezeichnet.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Artikel 7)
Wer die Zivilbevölkerung systematisch oder über einen längeren Zeitraum angreift, der begeht ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dazu zählen etwa Verbrechen wie Tötung, Folter, Vertreibung, sexualisierte Gewalt, die Verfolgung bestimmter Gruppen und Apartheid.











