InterviewFührende Bankenprofessorin warnt das Parlament vor Verwässerung der UBS-Vorlage: «Die heutige UBS ist wie die CS strukturiert»Corinne Zellweger-Gutknecht hält die Vorschläge einflussreicher Ständeräte in der Kapitaldebatte für gefährlich. Im Interview sagt sie, wie die Grossbank krisenfest gemacht werden kann.15.08.2026, 21.45 Uhr10 LeseminutenGrossbaustelle UBS: Der Bundesrat will die Bank auf ein solideres Fundament stellen, das Unternehmen fürchtet Wettbewerbsnachteile.Chris Ratcliffe / Bloomberg GettyFrage: Frau Zellweger-Gutknecht, die vorberatende Kommission des Ständerates hat den Entscheid zu den verschärften Eigenkapitalregeln bereits zum zweiten Mal vertagt. Sind die Milizpolitiker mit der Materie überfordert?Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Antwort: Nein. Was die Kommissionsmitglieder leisten, geht weit über blosse Milizpolitik hinaus. Ich stehe seit mehreren Jahren im Austausch mit Politikern aus verschiedenen Parteien. Ihr Einsatz ist enorm. Sie wollen das Geschäft wirklich verstehen und setzen entsprechend viel Zeit ein.Frage: Für die Vertagung in dieser Woche sind Sie mitverantwortlich. Zusammen mit Ihrem Basler Professorenkollegen Yvan Lengwiler haben Sie einen Reformvorschlag eingereicht. Weshalb sind Sie erst jetzt damit gekommen?Antwort: Im vergangenen Dezember ging eine Gruppe von Ständeräten um Thierry Burkart mit einem Vorschlag an die Öffentlichkeit, der der UBS weit entgegenkommt. Er sieht vor, dass die UBS ihre Auslandbeteiligungen nicht vollständig mit hartem Kernkapital finanzieren muss, wie dies der Bundesrat fordert. Vielmehr soll die Bank die Hälfte mit sogenannten AT1-Anleihen aufbringen. Diese Papiere haben in der heutigen Form grosse Schwächen. Diese wollen wir mit unserem Vorschlag sichtbar machen und beheben.Rechtsprofessorin Corinne Zellweger-Gutknecht.PDFrage: Lassen Sie uns einen Schritt zurückgehen, bevor wir in die Details des Vorschlags einsteigen. Die Behörden verlangen mehr Kapital von der UBS. Das sind dieselben Behörden, die eine Mitverantwortung am Untergang der Credit Suisse trifft. Wird die UBS dafür bestraft, dass die Behörden ihre Arbeit bei der CS nicht gemacht haben?Antwort: Von Bestrafung habe ich nie etwas bemerkt. Es geht schlicht darum, dass man nicht nochmals erleben will, dass zum dritten Mal eine Grossbank vom Staat gerettet werden muss.Frage: Dass die UBS so gross geworden ist, hat sich der Bundesrat selber zuzuschreiben. Er hätte sich im März 2023 dafür entscheiden können, die Credit Suisse abzuwickeln. Der Bundesrat wollte aber die Übernahme. War das ein Fehler?Antwort: Der Bundesrat hatte sehr wenig Zeit, um mit der UBS und der CS eine Lösung für die Schweiz zu finden. Zudem war die CS nicht kooperativ.Frage: Die CS taumelte schon Jahre zuvor von einer Krise in die nächste. Die Behörden hätten alle Zeit der Welt gehabt, früher einzugreifen.Antwort: Nein. Den Behörden fehlten die Instrumente, um früher effizient eingreifen zu können. Die Politik wollte von Anfang an eine schwache Finanzmarktaufsicht und hat sie teilweise noch weiter geschwächt. Die CS hat das gnadenlos ausgenutzt. Sie konnte noch im Jahr 2019 eigene Aktien zurückkaufen und damit ihr Eigenkapital schwächen. Die Finma hatte keine rechtliche Handhabe, um dies zu unterbinden. Es ist ein starkes Stück, der Finma Versagen vorzuwerfen, wenn man ihr ein rechtliches Konstrukt zimmert, das solche Dinge zulässt.Frage: Anders als die CS hat die UBS ein funktionierendes Geschäftsmodell, ein fähiges Management und keine regulatorische Sonderbehandlung. Mühen sich die Behörden nicht am falschen Objekt ab?Antwort: Sie beschreiben eine Momentaufnahme. Wir brauchen eine Regulierung, die auch dann funktioniert, wenn ein Management der Bank in Zukunft wieder härter am Wind segeln will. Auch die heutige UBS ist wie die CS strukturiert, denn ihr Stammhaus, die UBS AG, hat mehrere zentrale Funktionen: Diese Rechtseinheit hält nicht nur die Auslandtöchter. Sie führt auch ein riesiges operatives Bankgeschäft für ihre Auslandkunden, den Grossteil des Investment Banking, und sie ist die Treasury-Zentrale des Konzerns.Frage: Wo liegt das Problem?Antwort: Eine Lehre aus dem Fall CS ist, dass die Bank in einer Krise früh genug in der Lage sein muss, ihre Auslandtöchter zu verkaufen, um handlungsfähig zu bleiben. Das ist heute nicht der Fall. Der Grund liegt darin, dass Auslandbeteiligungen nicht voll mit Eigenkapital unterlegt sind, sondern nur zu 45 Prozent. Machen diese Auslandtöchter Verluste und verlieren in der Folge an Wert, frisst jeder Dollar Wertverlust auch 55 Cent Eigenkapital weg, das die Bank für andere Risiken aus dem Bankgeschäft und dem Investment Banking hält. Ein Verkauf wird rasch verunmöglicht, weil die durch die Abwertung eingetretenen Verluste für die UBS AG nicht tragbar wären. Es ist wie beim Sesseltanz. Irgendwann hört die Musik auf zu spielen. Dann zeigt sich, wo das Kapital fehlt. Das Problem lässt sich nur lösen, wenn die Auslandtöchter zu 100 Prozent mit Eigenkapital unterlegt sind.Frage: Das tönt nach Vollkaskoversicherung. Ist es nicht unrealistisch, dass alle Auslandtöchter gleichzeitig ihren gesamten Wert verlieren?Antwort: Diese Frage ist irrelevant. Es ist ein Irrtum, anzunehmen, dass es eine komplette Wertvernichtung braucht, bis das Eigenkapital betroffen ist. Sinkt der Wert der Auslandtöchter nur schon um 50 Prozent, ist die UBS AG nicht mehr ausreichend kapitalisiert. Aber bereits der erste Dollar, den eine Auslandbeteiligung an Wert verliert, frisst Eigenkapital, das die UBS AG für die anderen Risiken halten muss. Darum haben bei der CS auch die asiatischen Kunden zuerst ihr Geld abgezogen. Der Grund war nicht, dass sie besonders ängstlich sind. Sie waren vielmehr im Stammhaus, der CS AG, gebucht und haben gewusst oder geahnt, dass genau diese Rechtseinheit ungenügend kapitalisiert war. Mit der heutigen Struktur der UBS kann das wieder passieren.Frage: Hat die UBS also ein Struktur- und nicht ein Kapitalproblem?Antwort: Die Struktur und das Kapital sind nicht aufeinander abgestimmt. Im Ausland machen die Regulatoren strengere Vorgaben zur Struktur der Grossbanken. Die Schweizer Regulierung will nicht in die Struktur eingreifen. Das ist ein Standort- und Wettbewerbsvorteil für die UBS. Wenn sie aber gleichzeitig Abstriche beim Kapital macht, werden die Risiken zu gross.Frage: Lassen Sie uns über die berühmten AT1-Anleihen sprechen. Was ist das eigentlich?Antwort: AT1 ist die Abkürzung für eine regulatorische Kategorie von Eigenkapital, das zusätzliche Kernkapital, Additional Tier 1. Aber es handelt sich nicht um Aktien, Reserven und Gewinn wie bei «richtigem» Eigenkapital, dem sogenannt harten Kernkapital, sondern um Anleihen. Ihre wichtigste Besonderheit: Diese Anleihen werden in Krisen zu Eigenkapital gewandelt, indem man sie gegen Aktien tauscht oder abschreibt.Frage: Hinzu kommt, dass AT1 die Bank deutlich weniger kosten als hartes Kernkapital. Deshalb will die Gruppe Burkart, dass die UBS ihre Beteiligung an den Auslandtöchtern zur Hälfte mit solchen Anleihen refinanzieren kann. Ein vernünftiger Kompromiss?Antwort: Nein, ein Anteil von 50 Prozent ist zu hoch. Rechtlich haben wir die zwingende Vorgabe, dass Verlust von Gewinn und Reserven abgezogen werden muss. Diese Posten sind immer hartes Kernkapital. Es ist also egal, wie viele AT1 eine Bank hält. Verlust reduziert immer nur das harte Kernkapital. Nur auf diese Zahl sind Investoren fixiert, und die Zahl sinkt umso rascher, je mehr AT1 eine Bank hält. Aber es gibt noch ein viel grundlegenderes Problem: In der Praxis funktionieren die Papiere in der heutigen Form nicht.Frage: Wie bitte?Antwort: Nun wird es technisch: Damit die Anleihen eine Bank in einer Krise stabilisieren, müssen sie in Eigenkapital umgewandelt werden. Heute geschieht dies in zwei Fällen. Erstens, wenn die Bank nicht mehr überlebensfähig ist, und zweitens, wenn das harte Kernkapital unter 7 Prozent fällt. Die gesetzliche Anforderung an die Eigenmittel zur ordentlichen Weiterführung der UBS liegt heute bei 10,63 Prozent, tatsächlich hält die Bank 14,4 Prozent. In der realen Welt trifft die Wandlung also gar nie ein. Die UBS wäre schon lange vorher tot.Frage: AT1 sind also eine Fehlkonstruktion?Antwort: Ja, in der heutigen Form sind sie eine Fehlkonstruktion. Als sie erfunden wurden, hatten die Banken viel tiefere Kapitalquoten. AT1 taugen nicht, Verluste im laufenden Betrieb und in der Stabilisierung aufzufangen.Frage: Wie wollen Sie dies ändern?Antwort: Nach unserem Vorschlag gibt es künftig drei Phasen. In der ersten Phase gibt es einen Zahlungsstopp. Die AT1-Gläubiger bekommen keinen Zins und keine Rückzahlung, die Aktionäre erhalten keine Dividende oder andere Ausschüttungen, das Top-Management bekommt keinen Bonus. Dies tritt ein, wenn die Anforderung an die Eigenmittel zur ordentlichen Weiterführung verletzt wird, im Fall der UBS also unter 10,63 Prozent fällt.Frage: Und was passiert dann?Antwort: Gelingt es dem Management nicht, die Bank innerhalb von sechs Monaten zu stabilisieren, tritt Phase 2 in Kraft. Die Inhaber der AT1-Anleihen können diese in Aktien eintauschen, zudem muss die Bank eine Kapitalerhöhung durchführen.Frage: Die Schweiz würde mit den mehrstufigen AT1 ein neues Instrument schaffen. Wie gross ist die Gefahr, dass der internationale Kapitalmarkt einen solchen Schweizer Alleingang nicht akzeptiert?Antwort: Die EU kennt ähnliche Mechanismen, auch dort gibt es Zahlungsstopps. Die Reform wäre international kompatibel.Frage: Was macht Sie so sicher, dass AT1 mit Ihrem Vorschlag als Risikopuffer taugen? Sie sind unerprobt.Antwort: Genau! Wir wissen nicht, ob es funktionieren wird. Das bleibt das grosse Risiko. Darum befürworte ich im Vorschlag auch maximal 20 Prozent AT1. Das ist meine Schmerzgrenze und gilt ausdrücklich nur mit der Reform ohne Abstriche. Der Rest soll hartes Kernkapital sein.Frage: Professor Lengwiler und gewisse Parlamentarier erachten einen Anteil von 50 Prozent als vertretbar.Antwort: Ich habe eine andere Meinung.Frage: Schon während der CS-Krise war der Einsatz von AT1 umstritten. Papiere im Wert von 17 Milliarden Dollar wurden auf Anordnung der Finma abgeschrieben, um die Notrettung durch die UBS zu ermöglichen. Nun ist der Bund mit Klagen in Milliardenhöhe konfrontiert. Diese Instrumente bedeuten ein grosses Rechtsrisiko.Antwort: AT1-Klagen sind ein Riesengeschäft. Es wird immer Kanzleien geben, die solche Prozesse führen, auch wenn die Wandlungsbedingungen sauber im Gesetz stehen. Ich möchte nicht wissen, wie viel Zeit, Geld und Personal die laufenden Prozesse allein beim Bund seit der Abschreibung gebunden haben. Und das nur, weil eine Grossbank beim harten Kernkapital sparte.Frage: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Abschreibung als unzulässig beurteilt. Es besteht die Gefahr, dass das Bundesgericht zum gleichen Schluss kommt. Was wären die Folgen für die UBS?Antwort: Ich bin der Meinung, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts falsch war. Es hat handwerkliche Fehler und stützt sich auf veraltete Rechtsnormen. Ich gehe aber davon aus, dass das Bundesgericht das Urteil aufheben wird.Frage: In einer Finanzkrise würden massenhaft AT1 gewandelt. Bei den Investoren würde dies zu Verlusten führen. Sind AT1 ein Brandbeschleuniger in Krisen?Antwort: Ja. AT1 sind das Ergebnis hervorragender Lobbyarbeit der Banken. Aber sie funktionieren erst nach Überschreiten einer Auslöseschwelle, eines Triggers. Jede solche Schwelle, selbst eine automatisierte, ist ein Krisensignal und destabilisiert darum zusätzlich. Auch deshalb sind AT1 nicht gleichwertig wie hartes Kernkapital, das Verluste immer auffängt.Frage: Womöglich hat das Volk das letzte Wort. Wird die vom Parlament am Ende beschlossene Lösung in einer Abstimmung abgelehnt, bleibt es bei der alten Regelung. Die grosse Gewinnerin wäre die UBS.Antwort: Nein. Der Bundesrat hat das Geschäft aus politischen Gründen dem Parlament übergeben. Rechtlich hätte er das nicht tun müssen. In einer Bevölkerungsumfrage hat sich eine Mehrheit von 75 Prozent für eine härtere Regulierung ausgesprochen. Wenn die Nachbefragung zum Referendum ergibt, dass die Bevölkerung mit dem Vorschlag des Parlaments nicht zufrieden ist, kann der Bundesrat das Heft wieder in die Hand nehmen und eine Verordnung ohne Verwässerung erlassen. Das Parlament kann dann nicht mehr reinfunken, sonst kommt das nächste Referendum.Frage: Die ganze Welt bewegt sich in Richtung Deregulierung, nur die Schweiz reguliert mehr. Können wir uns das leisten?Antwort: Regulierung kommt in Wellen. In Amerika sind Vorstösse hängig, die die Deregulierung stoppen wollen, weil sie nicht rechtmässig sei. Das wird in der Schweiz nie erwähnt. Man muss nicht jedes «race to the bottom» mitmachen. Ich habe einige Finanzkrisen miterlebt: Zuerst herrscht Euphorie, dann folgt das böse Erwachen. Auch mit mehr Eigenkapital ist für die UBS jedes Geschäftsmodell möglich. Die Eigentümer tragen aber mehr Risiko selbst und müssen sich darum kritischer fragen, ob sich das lohnt.Ein Schweizer Alleingang beim Kapital schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der UBS. Das zeigt sich im Aktienkurs, der hinter der Konkurrenz zurückbleibt. Antwort: Diese Behauptung ist haltlos. Wenn die UBS ihre Aktienperformance mit dem Index der grössten Banken der Welt vergleicht, dann kommt es auf den Starttag an. Je nach Starttag verlaufen die Kurse parallel, obwohl die UBS die CS integrieren musste. Die wenigen Unterschiede ergeben sich primär deshalb, weil die Schweiz stärker von den amerikanischen Zöllen betroffen war als andere Länder.Frage: Kommt die strengere Regulierung, schrumpft die Eigenkapitalrendite und damit auch der Unternehmenswert der UBS. Die Bank würde zum Übernahmeobjekt. Der Käufer könnte darauf drängen, die Bank in ein Land zu verlegen, das weniger strenge Auflagen hat.Antwort: Die UBS hat im Vergleich mit anderen Banken eine hohe Bewertung. Sie ist keine Übernahmekandidatin. Für eine Vermögensverwalterin ist eine starke Kapitalisierung ein Wettbewerbsvorteil. Wenn die Kapitalrendite tiefer ausfällt, trifft dies aber auch die Boni des Top-Managements. Sie sind davon abhängig.Frage: Sie haben an der PUK-Untersuchung zum CS-Debakel mitgearbeitet und sind zu einer zentralen Figur der Bankenregulierung geworden. Ihre Meinung hat Gewicht. Sie wechselten von der Beobachterin zur Akteurin. Wie erleben Sie als Wissenschafterin den Rollenwechsel?Antwort: Ich finde es schade, wenn die Wissenschaft nur beobachtet. Das ist eine vergebene Chance. Man kann nicht als 30-Jährige hinstehen und sagen: «Ich sage euch, wie es läuft.» Diesen Anspruch habe ich auch heute nicht. Aber ich habe einiges gesehen und kann etwas beitragen zu hoffentlich guten Lösungen.Frage: Sehen Sie es als Ihre Pflicht als Wissenschafterin, Ihr Wissen in die Politik einzubringen?Antwort: Ja. Nennen Sie eine Anwaltskanzlei, die nicht in irgendeiner Form mit der Bankenwelt verbunden wäre. Deren Mitarbeitende können sich nicht frei und unabhängig äussern. Als Wissenschafterin habe ich dieses Privileg. Ich wünschte mir, dass sich auch meine Kollegen vermehrt einbrächten.Frage: Ganz unabhängig sind auch Sie nicht. Der Staat zahlt Ihren Lohn. Als Wissenschafterin verteidigen Sie Ihren Arbeitgeber. Fast alle Wissenschafter empfehlen mehr Eigenkapital für die UBS.Antwort: Das stimmt nicht. Medien haben versucht, 30 Finance-Professoren dazu zu bewegen, sich zur Eigenkapitalfrage zu äussern. 25 wollten nichts sagen, viele davon offenbar, weil sie irgendwo eine Interessenbindung haben. Ich bin zudem beim Kanton angestellt, hier geht es aber um eine Vorlage des Bundes. Und ich teile die Meinung des Bundesrates keineswegs überall.Frage: Wo zum Beispiel?Antwort: Das diese Woche publizierte Gesetzespaket zur Bankenregulierung: Anders als dort vorgeschlagen, setze ich mich klar dafür ein, dass es nur die vier systemrelevanten Banken betrifft. Für die anderen Banken sollte man einen Marschhalt machen.Frage: Sie finden also, man sollte die kleinen Banken vor Überregulierung schützen?Antwort: Die kleinen Banken kann man in Konkurs gehen lassen, wenn sie versagen. Hier braucht es weniger Stellschrauben. Wir brauchen den Wettbewerb, wir sollten diese Banken prosperieren lassen und sie nicht verwalten.Frage: Ihre Prognose: Wo landen wir am Schluss in der Kapitaldebatte?Antwort: 80 Prozent Eigenkapital und 20 Prozent AT1 – oder es gibt ein Referendum. Ich persönlich wünsche mir 100 Prozent hartes Eigenkapital.Zur PersonCorinne Zellweger-GutknechtDie Bernerin gehört zu den führenden Expertinnen für Bankenregulierung und Finanzmärkte. Die Professorin für Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Basel hat ein Gutachten für die PUK zum Untergang der CS verfasst. Sie berät unter anderem das Finanzdepartement, die Nationalbank und die Finma. Sie ist verheiratet und lebt mit ihrer Familie seit 25 Jahren in Zürich.Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»Passend zum Artikel
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