In Deutschland sterben im Schnitt jeden Tag drei Menschen, die auf einer Warteliste für eine Organspende stehen. Der Bedarf an gespendeten Organen kann seit Jahren nicht gedeckt werden. Aktuell warten mehr als 8000 Menschen auf eine Organtransplantation. Doch in den vergangenen Jahren wurden stets weniger als 1000 Menschen nach ihrem Tod zu Organspendern. Viele Schwerkranke warten daher jahrelang – oft vergeblich.245 Abgeordnete im Deutschen Bundestag wollen die Situation jetzt verbessern. Die Parlamentarier von CDU/CSU, SPD, den Grünen und der Linken haben am Donnerstag im Bundestag einen Gesetzentwurf eingereicht, mit dem die sogenannte Widerspruchslösung eingeführt werden soll. Damit würde künftig jeder geschäftsfähige Erwachsene automatisch als Organspender gelten – es sei denn, er oder sie hat explizit widersprochen.Die Initiatoren verweisen auf Umfragen, denen zufolge die meisten Menschen zu einer Organspende bereit wären. Den Schritt, sich als spendenbereit registrieren zu lassen, gehen viele aber nicht. Bisher ist für eine Organspende eine ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen nötig. Haben sie ihren Willen vor ihrem Tod nicht dokumentiert, werden in den Krankenhäusern oft die Angehörigen gefragt. Sie müssen dann entscheiden, ob der Verstorbene eine Organspende gewollt hätte. Angehörige werden weiter befragt Künftig sollen die Ärzte zunächst im digitalen Organspenderegister nachschauen, ob der hirntote potenzielle Spender einer Organentnahme widersprochen hat. Liegt dort kein Widerspruch vor, sollen weiterhin die Angehörigen befragt werden, ob der Betroffene an anderer Stelle schriftlich widersprochen hat (etwa in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung) oder mündlich klar zum Ausdruck gebracht hat, keine Organe spenden zu wollen.Die Regelungen sollen auch zur Entlastung der nächsten Angehörigen beitragen.Aus dem GesetzentwurfAllein darüber sollen die Angehörigen künftig Auskunft geben. Ihnen stehe kein eigenes Entscheidungsrecht zu, heißt es in dem Gesetzentwurf. „Die Regelungen sollen auch zur Entlastung der nächsten Angehörigen beitragen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Ihnen werde es nicht wie bisher zugemutet, „in einer so belastenden Situation eine derart schwere Entscheidung zu treffen“.Ausgeschlossen werden soll auch, dass Menschen Organe spenden, die keine Willensbekundung hinterlassen haben und „über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr vor Feststellung des Todes nicht einwilligungsfähig“ gewesen sind. Bei Kindern, die keine Erklärung abgegeben haben, steht den Eltern oder Angehörigen laut Gesetzentwurf weiter ein Entscheidungsrecht zu. Abstimmung noch in diesem Jahr? „Unser Gesetzentwurf ist aus meiner Sicht ausgewogen“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christos Pantazis, dem Tagesspiegel. Die Selbstbestimmung jedes Einzelnen bleibe vollständig gewahrt – jeder könne einer Organspende jederzeit widersprechen. „Zugleich werden die Angehörigen weiterhin einbezogen. Ich glaube, dass gerade diese Verbindung aus mehr Verbindlichkeit und uneingeschränkter Selbstbestimmung vielen Abgeordneten die Zustimmung erleichtert“, sagte Pantazis.Der SPD-Abgeordnete zeigte sich zuversichtlich, dass es zu einer Neuregelung des Gesetzes im Bundestag kommen wird. „Ich bin sehr positiv überrascht, wie viele Abgeordnete unseren Gesetzentwurf bereits unterstützen“, sagte er. Mit 245 Unterschriften sei eine parlamentarische Mehrheit in greifbare Nähe gerückt. Zur Einordnung: Der Bundestag hat 630 Abgeordnete.Die Widerspruchsregelung allein wird nicht zu mehr Organen führen.Ates Gürpinar, Gesundheitspolitiker der LinkenEine erste Lesung des Gesetzentwurfs könnte nach der parlamentarischen Sommerpause stattfinden, also ab September. Später würde dann die Abstimmung folgen – voraussichtlich ohne Fraktionszwang, wie das bei medizinethischen Themen oft der Fall ist. Pantazis wünscht sich eine Abstimmung noch in diesem Jahr. In Kraft treten soll die Neuregelung – nach einer längeren Übergangsfrist – Anfang 2030.Die Gegner einer Neuregelung haben sich ebenfalls in einer parteiübergreifenden Gruppe (ohne die AfD) formiert. Zu ihnen gehört auch der Linken-Abgeordnete Ates Gürpinar. „Die Widerspruchsregelung allein wird nicht zu mehr Organen führen“, sagte der Gesundheitspolitiker dem Tagesspiegel. Man brauche Strukturen in den Kliniken, die möglichst viele Organtransplantationen ermöglichen. „Auch wenn inzwischen Transplantationsbeauftragte eingeführt wurden, tun sich selbst viele große Krankenhäuser weiter schwer damit“, so Gürpinar.Gürpinar kritisierte die früheren Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD), die sich auch für eine Widerspruchsregelung einsetzen. Sie hätten das 2020 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Reform der Organspende nicht umgesetzt und nicht für eine bessere Aufklärung gesorgt. „So wurde die niedrigschwellige Information in den Bürgerämtern bewusst verhindert.“Die Befürworter der Widerspruchsregelung würden nun erneut versprechen, dass jeder Mensch mindestens einmal im Leben mit der Frage nach der Organspende konfrontiert werde. „Aber ich befürchte, dass bei einer Widerspruchsregelung Menschen uninformiert zu Organspendern werden“, sagte Gürpinar. Es werde ärmere Menschen treffen, die die Sprache nicht sprechen oder die zu gestresst sind, um sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. (mit AFP)