Nadine D. habe sich um prominente inhaftierte IS-Terroristen in Deutschland, Österreich und Frankreich gekümmert, ihnen Spendengeld und Zuspruch zukommen lassen, damit sie dem IS die Treue halten.Richter: Im Prozess »IS-konform verhalten«Sie habe eine verfestigte dschihadistische Einstellung, befürworte ein Kalifat und die Scharia in der Auslegung des »Islamischen Staats« (IS). »Sie haben sich in keiner Weise von ihrer radikalen Einstellung distanziert«, kritisierte der Richter. Sie habe sich im Prozess sogar im Gegenteil »IS-konform verhalten«.

Die inhaftierten Terroristen hätten sich teilweise öffentlich für den Zuspruch bedankt, so etwa einer der Attentäter, die in Paris 2015 beim Überfall auf den Bataclan-Club an der Tötung von 131 Menschen beteiligt waren. Mit falschen Verwendungszwecken wie »Kinderkleidung« habe die Frau ihre Aktivitäten als humanitäres Engagement verschleiert.Nach Angaben ihrer Verteidiger hatte die Angeklagte mit dem gesammelten Geld lediglich Frauen und Kindern inhaftierter IS-Kämpfer helfen wollen. Dies sah das Gericht als widerlegt an. Die Konvertitin war im September 2025 in ihrer Düsseldorfer Wohnung festgenommen worden und kam in Untersuchungshaft. Ihr Verteidiger kündigte Revision gegen das Urteil und Beschwerde gegen die Haftfortdauer an. Das Gericht hatte den Haftbefehl auch nach elf Monaten Untersuchungshaft in Vollzug gelassen.