US-Präsident Donald Trump hat die Einfuhrbeschränkungen für Drohnen aus dem Ausland erweitert, auf bereits zugelassene Geräte werden nun je nach Größe und Herkunftsort 100, 25, 15 oder 10 Prozent Zoll fällig. Das geht aus einer „Verkündung“ („Proclamation“) hervor, die das Weiße Haus jetzt öffentlich gemacht hat. Darin heißt es, dass das US-Handelsministerium ermittelt habe, dass die Vereinigten Staaten bei Drohnen und Drohnenkomponenten zu abhängig vom Ausland seien. Gleichzeitig habe sich die Technik in der modernen Kriegsführung als Schlüsseltechnologie erwiesen. Um die Produktion im Inland zu unterstützen, soll deshalb der Import bereits verfügbarer Geräte erschwert werden. Für bestimmte neue Flugdrohnen gilt seit Dezember ein Importverbot.

Geringere Zölle für Europa

Laut der Mitteilung gilt der Zoll von 100 Prozent für alle unbemannten Luftfahrzeuge („Unmanned Aircraft Systems“, UAS) mit einem Abfluggewicht von über 25 kg. Für leichtere Geräte werden 25 Prozent fällig. Stammen die Importe aus Japan, Südkorea, Taiwan, der Schweiz, Liechtenstein oder der Europäischen Union sollen lediglich 15 Prozent auf die Preise aufgeschlagen werden, aber „nur wenn im Wesentlichen alle kritischen Komponenten und Technologien“ aus diesen Staaten oder Großbritannien stammen. Das gilt auch für Drohnen aus dem Vereinigten Königreich selbst, auf die werden aber nur 10 Prozent Zoll erhoben.