Am Samstag, den 15. August, läuft eine wichtige Frist ab. Laut den Paragrafen 54, 55 und 56 des Kohleausstiegsgesetzes muss Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bis dahin nicht nur entscheiden, ob trotz Kohleausstieg in Zukunft „eine preisgünstige Versorgung mit Elektrizität“ möglich ist, sondern auch, ob „bei Bedarf“ geeignete Maßnahmen zu ergreifen sind, „um eine Gefährdung oder Störung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems“ zu verhindern.
Das Problem: In Nordrhein-Westfalen sollen bis 2030 vorzeitig sechs Gigawatt Braunkohlekraftwerke vom Netz gehen. Das entspricht der Leistung von sechs Atomkraftwerken. Die schwarz-grüne NRW-Landesregierung möchte die Braunkohle acht Jahre früher als im Rest der Republik abschalten. Industrie und Mittelstand sind alarmiert, denn es gibt keinen verlässlichen Ersatz, der auch in der Dunkelflaute Strom produzieren könnte. Das Bundeswirtschaftsministerium lässt nun die Frist untätig verstreichen und antwortete dieser Zeitung, dass man erst einmal abwarten wolle, wie sich die Ausschreibung neuer Gaskraftwerke entwickele. Doch „abwarten“ ist gefährlich – und teuer.
NRW-Kohleausstieg reißt Versorgungslücke auf













