Das Landratsamt des Erzgebirgskreises hat jetzt einen Einspruch der rechtsextremen Freien Sachsen gegen die Oberbürgermeisterwahl in Aue-Bad Schlema abgewiesen. Beim 2. Wahlgang am 7. Juni hatte sich der CDU-Kandidat Marcus Hoffmann knapp gegen Stefan Hartung von den Freien Sachsen durchgesetzt. Die Briefwahl hatte am Wahlabend den Ausschlag gegeben: Hoffmann kam auf 5.007 Stimmen, Hartung auf 4.499.

Das Landratsamt sah die Wahlanfechtung als „unbegründet“ an. Eine eingehende Prüfung habe keine Anhaltspunkte für behauptete Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung des zweiten Wahlgangs ergeben, so die Behörde. Die Freien Sachsen kündigten an, gegen diese Entscheidung vor das Verwaltungsgericht ziehen zu wollen.

Hoffmann muss dennoch weiter auf seinen Amtsantritt warten. Das Landratsamt muss die Wahl noch offiziell für gültig erklären. Wegen des Einspruchs habe die dafür nötige Prüfung noch nicht stattfinden können, erläuterte das Amt. Bis zu einer Entscheidung führt der bisherige Oberbürgermeister Heinrich Kohl (CDU) die Amtsgeschäfte weiter. Weitere gerichtliche Verfahren stehen einem baldigen Amtsantritt vorerst nicht im Weg.

Knapper Vorsprung

Nachdem Stefan Hartung den ersten Wahlgang am 10. Mai mit 29,0 Prozent überraschend für sich entscheiden konnte, rückte die Oberbürgermeisterwahl in Aue-Bad Schlema in den Fokus der nationalen und internationalen Medien. Der CDU-Kandidat bekam im 1. Wahlgang nur 23,6 Prozent der Wählerstimmen. Die Sorge war groß, dass künftig ein Rechtsextremer die größte Stadt des Erzgebirges regieren könnte. Selbst die New York Times berichtete. Doch im ersten Wahlgang zählt nur die absolute Mehrheit, die auch Hartung nicht hatte.Deswegen kam es zur Stichwahl am 7. Juni. In der Stichwahl gewann, wer die meisten Stimmen holte.