In vier deutschen Bundesländern wurden bereits AfD-Kandidaten von der Kommunalwahl ausgeschlossen. Das könnte Schule machenDass einzelne AfD-Politiker zu Kommunalwahlen nicht antreten dürfen, sieht inzwischen sogar ein Landesverband der CDU kritisch. Bis 2025 wurden nur Kandidaten der neonazistischen NPD ausgeschlossen.12.08.2026, 12.02 Uhr4 LeseminutenEin AfD-Anhänger demonstriert Ludwigshafen gegen den Ausschluss des dortigen AfD-Oberbürgermeisterkandidaten Joachim Paul von der Kommunalwahl.Udo Herrmann / ImagoDie Aufregung war gross, als die Wahlausschüsse von vier niedersächsischen Kommunen die dortigen AfD-Kandidaten von der Kommunalwahl am 13. September ausschlossen. Auch der CDU-Landesverband übte Kritik: Der sogenannte Verfassungstreuecheck, also die Möglichkeit der Abfrage beim Innenministerium und beim Verfassungsschutz, stehe verfassungsrechtlich auf wackligen Füssen. Es sei nicht die Aufgabe der Wahlausschüsse, über die Positionen der Kandidaten zu urteilen. Das überfordere derartige Laiengremien.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Der Mechanismus geht auf ein Gesetz zurück, das die niedersächsischen Regierungsfraktionen im April auf Initiative der sozialdemokratischen Innenministerin Daniela Behrens beschlossen hatten. Es erleichtert den kommunalen Wahlausschüssen, Informationen bei den Behörden über einzelne Kandidaten einzuholen. Laut dem deutschen Wahlrecht handelt es sich bei hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten um Wahlbeamte. Die rot-grüne niedersächsische Landesregierung hält daher bei ihnen die Prüfung der Verfassungstreue für legitim.Weil ranghohe Kommunalpolitiker Wahlbeamte sind, ist der Ausschluss mutmasslich extremistischer Bewerber von Kommunalwahlen theoretisch in allen deutschen Bundesländern möglich. Doch teils legen die Länder die bestehenden Gesetze unterschiedlich aus, teils haben sie ihre Kommunalwahlgesetze im Lauf der Zeit angepasst.Der bislang wohl bekannteste AfD-Kandidat, der bislang ausgeschlossen wurde, ist der rheinland-pfälzische AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul aus Ludwigshafen. Er kandidierte im September vergangenen Jahres für das Amt des Oberbürgermeisters, durfte aber nicht antreten. Vor der Wahl hatte sich die amtierende Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck an das rheinland-pfälzische Innenministerium gewandt. Aufgrund «begründeter Zweifel» an Pauls Verfassungstreue forderte sie Informationen zu ihm an.Der Ausschluss eines NPD-Kandidaten als PräzedenzfallDas Ministerium fragte seinerseits den Verfassungsschutz an, der Paul mangelnde Verfassungstreue bescheinigte. Möglich war dieses Vorgehen, weil das Verwaltungsgericht Neustadt bereits 2011 einen Präzedenzfall geschaffen hatte. Anlässlich der kommunalen Kandidatur des NPD-Kandidaten Sascha Wagner stellte es klar, dass berechtigte Zweifel an dessen Verfassungstreue ausreichen könnten, um diesen auszuschliessen. Wagner ist ein deutschlandweit bekannter Neonazi, das Gericht hielt deshalb seinen Ausschluss für rechtmässig.Ähnlich urteilte das Verwaltungsgericht Minden im benachbarten Bundesland Nordrhein-Westfalen im August 2025. Damals durfte der AfD-Kommunalpolitiker Uwe Detert nicht zur Kommunalwahl antreten, weil der Wahlausschuss der Stadt Lage Zweifel an seiner Verfassungstreue hatte. Informationen beim Innenministerium fragte der Wahlausschuss dafür nicht an. Das Gericht hielt die Entscheidung trotzdem für rechtmässig: Laut Medienberichten soll Detert in den sozialen Netzwerken antisemitische Verschwörungstheorien verbreitet und sich zur Ideologie der Reichsbürger bekannt haben.Ein Gesetz, das wie in Niedersachsen die Abfragen zu einzelnen Kommunalwahl-Kandidaten bei den Behörden regelt, gibt es allerdings weder in Rheinland-Pfalz noch in Nordrhein-Westfalen. Das ist im nordostdeutschen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern anders.Dort existiert ein Gesetz zur Abfragemöglichkeit beim Verfassungsschutz bereits seit 2008. Allerdings war das Gesetz damals gesellschaftlich deutlich weniger kontrovers als heute, weil es in erster Linie auf Kommunalwahlkandidaten der NPD abzielte, die sich inzwischen in «Die Heimat» umbenannt hat. Die neonazistische Partei war damals die einzige Kraft am rechten Rand des politischen Spektrums, die in der Fläche Fuss fassen wollte.Mecklenburg-Vorpommern hat seit 2008 ein Abfrage-GesetzDer Anlass für das Gesetz war die Entscheidung mehrerer Kreiswahlausschüsse, drei prominente NPD-Politiker von den Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern auszuschliessen. Auch 2010 wurden Kandidaten der Partei ausgeschlossen: Es traf unter anderem die Rechtsextremisten Michael Andrejewski und Kristian Belz. Vier Jahre später durfte Belz als Kandidat antreten, er verlor die Wahl aber.Allerdings ist die AfD nicht die NPD. Anders als bei der AfD, die 2013 gegründet wurde, stand die Verfassungsfeindlichkeit der NPD gesellschaftlich und rechtlich stets ausser Zweifel.Deshalb wurde in Mecklenburg-Vorpommern bislang nur einmal ein AfD-Kommunalpolitiker von der Wahl ausgeschlossen. Es handelte sich um Haik Jaeger, ein mutmassliches Ex-Mitglied der rechtsextremistischen Nordkreuz-Gruppe, das im Mai 2025 Bürgermeister in Neukloster werden wollte. Der Wahlausschuss liess Jaeger nicht zu, weil die Nordkreuz-Gruppe unter anderem Todeslisten für «Feinde» aus der linken Szene angefertigt haben soll. Jaeger sei der gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene zuzurechnen.Auch in Thüringen besteht die Möglichkeit, Extremisten von Kommunalwahlen auszuschliessen. In der Praxis wurde sie allerdings noch nicht angewandt. Nachdem der AfD-Politiker Robert Sesselmann 2023 zum Landrat im Landkreis Sonneberg gewählt wurde, ist er lediglich nachträglich vom Landesverwaltungsamt auf seine Verfassungstreue überprüft worden. Es sah allerdings keine Anhaltspunkte für Extremismus. Seither regiert er den Landkreis weitgehend geräuschlos.Ferner gab das Thüringer Innenministerium einen Leitfaden für Wahlausschüsse zum Umgang mit mutmasslichen Extremisten heraus. Zu dem Zeitpunkt hatte der bundesweit bekannte Neonazi Tommy Frenck seine Kandidatur im Landkreis Hildburghausen bereits hinter sich. Bloss war seine sie nicht von Erfolg gekrönt: Er unterlag in der Stichwahl dem Kandidaten Sven Gregor von den Freien Wählern.Passend zum Artikel
AfD-Politiker von Wahlen ausgeschlossen: Vier Bundesländer bislang betroffen
Dass einzelne AfD-Politiker zu Kommunalwahlen nicht antreten dürfen, sieht inzwischen sogar ein Landesverband der CDU kritisch. Bis 2025 wurden nur Kandidaten der neonazistischen NPD ausgeschlossen.







