Quelle: dpa
11. August 2026, 11:14 Uhr
Eine Vollstreckung der Todesstrafe scheint derzeit unwahrscheinlich (Archivbild).
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Ein syrisches Gericht hat den gestürzten Präsidenten des Landes Baschar al-Assad in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Ihm wurde vorsätzlicher Mord an mehreren Menschen, Folter, willkürliche Inhaftierung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Assad hält sich derzeit in Russland auf, das ihn bislang nicht an Syrien ausgeliefert hat. Das Urteil des vierten Strafgerichts in der Hauptstadt Damaskus wurde live im syrischen Staatsfernsehen verlesen.











