Ab nächstem Jahr haben Ukrainer Anspruch auf höhere Sozialhilfe: Kantonen, die nicht rasch reagieren, droht ein doppelter VerlustDer Bund will bei den Flüchtlingen aus der Ukraine sparen, macht aber bei der Sozialhilfe trotzdem Vorgaben. Das bringt die Kantone nun unter Zugzwang.11.08.2026, 05.30 Uhr4 LeseminutenUkraine-Flagge an einer Hausfassade: Weil der Krieg schon so lange dauert, erhalten viele Schutzsuchende ab März eine Aufenthaltsbewilligung.Peter Klaunzer / KeystoneNiemand dachte an einen fast fünf Jahre dauernden Krieg, als Russland im Februar 2022 die Ukraine überfiel. Der Bundesrat aktivierte zwei Wochen später den Schutzstatus S – für vorerst zwölf Monate. Inzwischen sind die meisten Ukrainerinnen und Ukrainer seit Jahren in der Schweiz zu Hause. Viele sind auch heute noch nicht oder nur teilweise erwerbstätig und von Sozialhilfe abhängig. Die lange Kriegsdauer stellt die Kantone nun vor Probleme: Weil die Schutzsuchenden ab kommendem Frühling Anspruch auf mehr Sozialhilfe haben und der Bund gleichzeitig sparen will, drohen ihnen Mehrkosten in Millionenhöhe.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die Ursache findet sich tief in einem Nebenbereich des weit verästelten Asylrechtes: In der Asylverordnung 2 wird vorgeschrieben, dass Personen mit Schutzstatus S und daran gekoppelter Aufenthaltsbewilligung Anspruch auf die gleichen Sozialhilfeleistungen haben wie Einheimische. Weil die Ukrainerinnen und Ukrainer aber erst nach fünf Jahren eine solche Aufenthaltsbewilligung erhalten, blieb diese Bestimmung bisher ohne Wirkung: Bis jetzt wird nur die sogenannte Asylsozialhilfe ausbezahlt, die in der Regel und je nach Kanton etwa 30 Prozent tiefer ausfällt. Im Kanton Zürich beispielsweise beträgt der Grundbedarf für eine alleinstehende Person 743 Franken. Bei Einheimischen sind es 1061 Franken.Mehrkosten von 300 Millionen Franken befürchtetDoch im März 2027 läuft die Fünfjahresfrist für die ersten ukrainischen Schutzbedürftigen ab. Von diesem Moment an erhalten immer mehr Ukrainerinnen und Ukrainer eine an den Schutzstatus gekoppelte Aufenthaltsbewilligung und damit mehr Unterstützung. Doch das ist noch nicht alles: Weil der Bund im Rahmen des Entlastungsprogramms 2027 auch noch beschlossen hat, die Unterstützungspauschale zugunsten der Kantone vollständig zu streichen, schiessen die Mehrkosten noch mehr in die Höhe. Ursprünglich war nämlich vorgesehen, dass der Bund nach fünf Jahren immerhin noch einen Teil der Kosten mitträgt.Die zusätzlichen Ausgaben sind massiv: So rechnet der Kanton Graubünden mit einem Plus von 5,4 Millionen Franken. Allein Chur würde mit zusätzlichen Kosten von 2,2 Millionen Franken belastet. Im Kanton St. Gallen, wo die Erwerbsquote der Ukrainer deutlich über dem gesamtschweizerischen Schnitt liegt, sind es 16 Millionen Franken. In Baselland sind es 30 Millionen Franken im kommenden Jahr und 2028 40 Millionen Franken. Die Aargauer Gemeinden rechnen 2027 mit Mehrkosten von 25 Millionen und bis 2029 sogar von 42 Millionen Franken. Die Waadt sieht Zusatzkosten von 25 Millionen Franken auf sich zukommen. Insgesamt rechnet die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) mit Zusatzkosten für Gemeinden und Kantone von 300 Millionen Franken allein im kommenden Jahr.Der Kanton Zürich als VorreiterIn aller Eile müssen die Kantone nun ihre Sozialhilfegesetzgebung anpassen, um wenigstens einen Teil der Mehrkosten abwenden zu können. Verschiedene Regierungen haben dies angekündigt, vergangene Woche beispielsweise Graubünden: Personen mit Schutzstatus S und Aufenthaltsbewilligung sollen danach gleich unterstützt werden wie Personen mit Schutzstatus S ohne Aufenthaltsbewilligung und wie vorläufig aufgenommene Personen. Diese Entwicklung hat der Kanton Zürich vorangetrieben: Bereits Anfang Juli brachte die Sicherheitsdirektion von Mario Fehr eine Vorlage in die Regierung ein, die inzwischen an den Kantonsrat überwiesen worden ist. Es sei nicht gerechtfertigt, dass Schutzbedürftige einzig aufgrund des Zeitablaufs ordentliche Sozialhilfe erhalten und anders behandelt würden als vorläufig Aufgenommene, heisst es in der Vorlage.Damit die Kantonsparlamente solche Anpassungen überhaupt machen können, sind sie auf den Bund angewiesen: Er muss die besagte Asylverordnung 2 abändern, die bis jetzt die Besserstellung für Personen mit Schutzstatus S und daran gekoppelter Aufenthaltsbewilligung vorschreibt. Diese hat Bern zwar angekündigt – doch bisher liegt die überarbeitete Verordnung noch nicht vor. Die Kantone erwarten, dass sie rasch verabschiedet wird, wenn möglich diese oder nächste Woche. Denn so oder so wird die Angelegenheit zum Wettlauf: Sind die Arbeiten in den einzelnen Kantonen bis zum Ende der Fünfjahresfrist im März nicht abgeschlossen, gilt bei ihnen für Ukrainerinnen und Ukrainer der höhere Sozialhilfeansatz. Wie viele Kantone das Problem bereits vor der Revision der Asylverordnung vorbereitend angepackt haben, ist nicht bekannt. Auch die Schweizerische Konferenz der Sozialhilfedirektorinnen und -direktoren (SODK) hat keinen Überblick.Kantonen, die nicht reagieren, droht sogar ein doppeltes Verlustgeschäft – indem sie für Personen mit Schutzstatus S besonders attraktiv werden, wenn am eigenen Wohnort die Ansätze sinken. Genau dies ist einer der Gründe, weshalb Zürich so schnell handelt. Der Kanton ist mit seinen zwei grossen Städten Zürich und Winterthur ohnehin beliebt – er will die Anziehung auf Schutzsuchende nicht noch zusätzlich erhöhen. Ein auch bloss vorübergehender Anreiz zum Kantonswechsel müsse deshalb verhindert werden, heisst es in den Unterlagen zur Gesetzesänderung.Passend zum Artikel