Ursprünglich wollte Klingbeil, dass für steuerpflichtige Vereine statt eines Freibetrags von 5000 Euro eine Freigrenze von 1000 Euro gilt. Einkommen bis 1000 Euro wären damit steuerfrei geblieben, sobald höhere Gewinne erzielt worden wären, wäre das gesamte Einkommen steuerpflichtig gewesen. Gemeinnützige Vereine, also kleine Sportvereine, Musikvereine, Umwelt- und Tierschutzvereine, Wohlfahrts-, Feuerwehr- und Heimatvereine, wären nicht betroffen gewesen. Sie sind mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von fast allen Steuerarten befreit.