Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die steuerlichen Freibeträge für bestimmte Vereine und andere Organisationen senken. Das geht aus einem Referentenentwurf seines Ministeriums hervor, über den die »Bild«-Zeitung berichtet. Demnach soll der Freibetrag für steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen von 5000 Euro auf 1000 Euro sinken. Ab 2027 soll die Regelung als Freigrenze gelten.

Freibetrag soll zur Freigrenze werdenVorgesehen ist demnach nicht nur die Absenkung des Betrags, sondern auch eine Änderung seiner rechtlichen Ausgestaltung: Aus dem bisherigen Freibetrag soll ab 2027 eine Freigrenze werden. Nach Angaben der »Bild« könnten dadurch rund 45 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen im Jahr erzielt werden.Der Unterschied ist steuerlich relevant. Ein Freibetrag mindert das zu versteuernde Einkommen bis zu einer bestimmten Höhe. Bei einer Freigrenze entfällt die Vergünstigung dagegen grundsätzlich, sobald die Grenze überschritten wird. Welche konkreten Folgen das für einzelne Organisationen hätte, hinge daher auch von der endgültigen gesetzlichen Formulierung und der jeweiligen steuerlichen Situation ab.

Auch Betriebsverkäufe betroffenDer Regelungsbereich richtet sich an steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen. Nicht jeder Verein ist in vollem Umfang steuerpflichtig: Gemeinnützige Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Körperschaftsteuer befreit sein, insbesondere soweit sie ihrem ideellen Zweck nachgehen. Ob und in welchem Umfang ein Verein konkret betroffen wäre, lässt sicher daher noch nicht konkret beurteilen.