PfadnavigationHomeRegionalesBaden-WürttembergBaden-Württemberg macht Ausnahme bei Lkw-FahrverbotenStand: 14:53 UhrLesedauer: 2 MinutenBaden-Württemberg will Lkw-Sonntagsfahrverbot aussetzen. (Symbolbild)Quelle: Hannes P. Albert/dpaDas Niedrigwasser auf wichtigen Wasserstraßen hat nun auch Folgen für den Straßenverkehr in Baden-Württemberg. Das Land setzt das Lkw-Sonntagsfahrverbot aus - und will so Lieferengpässe vermeiden.Nach mehreren anderen Bundesländern zieht nun auch Baden-Württemberg wegen der wochenlangen Trockenheit und des anhaltenden Niedrigwassers beim Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw nach. Die Regelung soll nach Angaben des Verkehrsministeriums ab dem kommenden Wochenende gelten und sei zunächst bis Ende August befristet.Das Land habe eine befristete Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw erteilt, hieß es laut Mitteilung. Die Ausnahme gelte für Transporte, die unmittelbar oder mittelbar der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers dienen. Erfasst seien davon auch die damit verbundenen erforderlichen Leerfahrten. Die Ausnahmegenehmigung sei auch für das Samstagsfahrverbot erteilt worden, hieß es laut Mitteilung. Denn: Während der Ferienreisezeit von Anfang Juli bis Ende August ist der Lkw-Verkehr in Deutschland beschränkt.Hintergrund sind die drastischen Einschränkungen für die Binnenschifffahrt auf Rhein, Donau und anderen Wasserstraßen. Wegen niedriger Pegelstände können viele Frachtschiffe derzeit nur mit deutlich verringerter Ladung fahren. Durch die Lockerung des Fahrverbots könnten vorübergehend mehr Gütertransporte vom Wasserweg auf die Straßen verlegt werden.Razavi: Problem wird nicht allein dadurch gelöst«Wir müssen in dieser schwierigen Situation jede Maßnahme ergreifen, die Lieferengpässe reduziert oder vermeidet», sagte die baden-württembergische Verkehrsministerin Nicole Razavi (CDU). «Zwar werden wir allein dadurch das Problem nicht lösen, aber wenn wir es dadurch verkleinern und den Lkw-Verkehr entzerren und flexibler gestalten können, ist schon einiges gewonnen.»