Rund zwei Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jährlich bekommen nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) nicht den ihnen zustehenden Mindestlohn – dieser Betrug schadet nicht nur den Betroffenen selbst, sondern auch der Gesellschaft durch entgangene oder zu niedrige Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Der Schaden summiere sich von 2015 bis 2024 auf rund 64 Milliarden Euro, erklärte der DGB am Montag. Er forderte deutlich mehr Kontrollen.Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 eingeführt – aktuell beträgt er 13,90 Euro pro Stunde, im kommenden Jahr steigt er auf 14,60 Euro. Rund sechs Millionen Menschen arbeiten zum Mindestlohn, vor allem im Gastgewerbe, im Handel und in der Landwirtschaft. „Doch der Mindestlohn kann nur dann seine soziale Schutzfunktion entfalten, wenn er bei den Beschäftigten auch tatsächlich ankommt“, erklärte der DGB. „Genau daran mangelt es seit Jahren.“Die Folgen für Beschäftigte und die Allgemeinheit seien „enorm“. Die unmittelbar Betroffenen erhielten in den zehn Jahren von 2015 bis 2024 nach Berechnungen des DGB netto rund 35 Milliarden Euro weniger, als ihnen bei ordnungsgemäßer Lohnzahlung zugestanden hätte.Der Mindestlohn kann nur dann seine soziale Schutzfunktion entfalten, wenn er bei den Beschäftigten auch tatsächlich ankommt.Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)Den Sozialversicherungen entgingen rund 22 Milliarden Euro wegen nicht gezahlter oder zu niedriger Beiträge, dem Fiskus sieben Milliarden Euro an Einkommensteuer. Ein Teil der Finanzierungslücken bei den Sozialversicherungen und in den öffentlichen Haushalten gehe also „auf kriminelles Handeln von Arbeitgebern zurück, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen.“ DGB fordert Schutzmaßnahmen und Hinweisgebersystem Der DGB beklagte, dass statistisch gesehen jedes Unternehmen in Deutschland nur alle 140 Jahre einmal kontrolliert werde. „Eine wirkungsvolle Abschreckung ist unter diesen Bedingungen nicht möglich.“ Die für Kontrollen zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) des Zolls weise derzeit rund 2500 unbesetzte Planstellen auf.Der Gewerkschaftsbund forderte, die Kapazitäten der FKS deutlich auszubauen. Neben risikoorientierten Prüfungen brauche es auch verdachtsunabhängige Kontrollen. „Schnelle und wirksame Sanktionen sowie ein verbessertes Whistleblower-System sind ebenso notwendig wie eine engere behördliche Zusammenarbeit“, so der DGB. Zudem sollten weitere Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet werden, „damit Ermittlungen konsequent zum Abschluss gebracht werden können und eine abschreckende Wirkung entfalten“.Strukturelle Schutzmaßnahmen und ein funktionierendes Hinweisgebersystem seien „unverzichtbar“, erklärte der DGB. Denn viele von Mindestlohnbetrug Betroffene scheuten aus Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes oder aus Scham den Gang an die Öffentlichkeit. Anlaufstellen für Betroffene sind etwa die Zollbehörden, die Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums oder die Website der Mindestlohnkommission. (AFP)
„Kriminelles Handeln von Arbeitgebern“: Gewerkschaftsbund beklagt milliardenschweren Mindestlohn-Betrug
Rund zwei Millionen Beschäftigte werden laut DGB jährlich beim Mindestlohn betrogen. Der Gesamtschaden seit 2015 belaufe sich auf rund 64 Milliarden Euro.









